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Der zweite Prozess gegen den suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs wird nicht eingestellt. Das Landgericht Regensburg lehnte am Mittwoch einen entsprechenden Antrag von Wolbergs‘ Verteidiger Peter Witting ab. Dieser beantragte daraufhin die Absetzung der drei Berufsrichter der fünften Strafkammer wegen Befangenheit.

Das zweite Verfahren gegen Joachim Wolbergs geht weiter und wird nicht eingestellt. Das gab das Landgericht Regensburg am zweiten Verhandlungstag bekannt. Wolbergs' Anwalt führte als Grund für seinen Antrag auf die Einstellung des Prozesses die inhaltlichen Überschneidungen mit dem ersten Prozess an. Wie schon im ersten Verfahren werden Wolbergs auch im zweiten Prozess Vorteilnahme und Bestechlichkeit aufgrund von Wahlkampfspenden aus der Immobilienbranche vorgeworfen. Nach Ansicht von Witting handelt es sich um eine Tat. Und ein Beschuldigter dürfe nicht zwei Mal wegen derselben Tat belangt werden.

Wolbergs Anwalt hält Richter für befangen

Witting beantragte daraufhin am Mittwoch, die drei Berufsrichter der fünften Strafkammer wegen Befangenheit abzusetzen. Ob der Prozess nun weitergeführt wird oder ob die Richter den Fall an eine andere Kammer abgeben müssen, muss nun einen andere Kammer entscheiden.

Die fünfte Kammer des Landgerichts Regensburg lehnte zunächst eine Verhandlung der Vorwürfe gegen Wolbergs ab, da die Anschuldigungen ihrer Meinung nach bereits im ersten Verfahren behandelt wurden – nur dass im zweiten Prozess andere Bauunternehmer mitangeklagt sind. Allerdings wurde die Entscheidung der Kammer vom Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) revidiert. Witting sieht die Befangenheit des Landgerichts Regensburg darin begründet, dass dieses nun der Entscheidung des OLGs folge. „Die Kammer hat ihre eigene Meinung anscheinend an der Garderobe abgegeben“, so Witting am Mittwoch vor Gericht. Wolbergs Verteidiger sieht nun die Gefahr gegeben, dass die Richter willkürlich urteilen könnten.

Staatsanwaltschaft beantragt Überprüfung der Urteile aus dem ersten Verfahren

Indes hat die Staatsanwaltschaft Regensburg am Mittwoch bekanntgegeben, dass die Urteile aus dem ersten Prozess vom Bundesgerichtshof überprüft werden sollen – teilweise auch zugunsten von Bauunternehmer Volker Tretzel und dessen ehemaligen Geschäftsführer Franz W. Tretzel wurde im ersten Verfahren zu zehn Monate Haft auf Bewährung wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz sowie zu einer Geldstrafe von 500.000 Euro verurteilt. Sein ehemaliger Mitarbeiter erhielt ebenfalls eine Geldstrafe.

Als Grund für die Revision der Urteile führt die Staatsanwaltschaft neue Aufschlüsse an, die sich durch „Nachermittlungen im Zusammenhang mit der aktuell laufenden Hauptverhandlung“ ergeben haben. Laut Staatsanwaltschaft kann dies zur Folge haben, dass „bezogen auf diese Spenden kein unrichtiger Rechenschaftsbericht für das Jahr 2015 bewirkt wurde“. Tretzel und Franz W. hätten somit „hinsichtlich der Spenden im Jahr 2015 nicht wegen eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz, sondern nur wegen des nach Überzeugung der sechsten Strafkammer zugleich begangenen Korruptionsdelikts“ belangt werden können. Die Staatsanwaltschaft will deshalb den Schuldspruch durch den Bundesgerichtshof im Hinblick auf das Rechenschaftsjahr 2015 überprüfen lassen – „auch zugunsten der Angeklagten Tretzel und W.“, so die Behörde.

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