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Der suspendierte Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs hat am Mittwoch vor Gericht erneut die Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft bemängelt. Auch im zweiten Prozess gegen ihn will sich Wolbergs gegen die Anschuldigungen der Behörde wehren und umfangreich aussagen.

Wolbergs warf der Staatsanwaltschaft am Mittwoch schlampige Ermittlungen vor. Nach Ansicht des suspendierten Oberbürgermeisters gehe es ihr vor allem darum, sich zu rächen. Schließlich habe sie bereits während der Urteilsverkündung zum ersten Prozess halb angekündigt, Rechtsmittel dagegen einzulegen, weshalb sie nichts anderes verfolgen könne.

„Ich habe nichts mehr zu verlieren.“

Was ihm gegenüber geschehen sei, sei ein „Wahnsinn“, betonte Wolbergs vor dem Hintergrund der Sonderermittlungen gegen ihn. In seinen Augen habe die Staatsanwaltschaft „jedes Maß und Ziel verloren“ und ihn sowie andere kriminalisiert. Die Ermittlungsarbeit bezeichnete er dabei als fehlerhaft oder als nicht vorhanden. Entlastendes zu ermitteln sei nie Gegenstand der Arbeit der Staatsanwaltschaft gewesen, kritisiert Wolbergs. „Ich habe in diesem Verfahren alles verloren und ich habe auch nichts mehr zu verlieren.“

Weiterhin kritisierte Wolbergs, dass Fehler für die Staatsanwaltschaft ohne Folgen bleiben würden. Eine Arbeitsgruppe, wie sie jüngst vom Justizministerium und der Generalstaatsanwaltschaft eingesetzt wurde, um Fehler zu prüfen und die Telekommunikationsüberwachung zu optimieren, würde nur eingerichtet werden, wenn „massive Fehler“ passiert seien, so Wolbergs. Die Vorwürfe gegen ihn seien auch nicht haltbar, was man allein daran merke, dass ihm die Staatsanwaltschaft keine Fragen stelle. Auch im zweiten Prozess gegen ihn wolle er alle Vorwürfe widerlegen.

Erster Prozess endete straffrei

Wolbergs muss sich im aktuellen Verfahren abermals im Zusammenhang mit Parteispenden verantworten. Die Anklage wirft ihm Bestechlichkeit und Vorteilsnahme vor. Die drei mitangeklagten Bauunternehmer wollten sich laut Staatsanwaltschaft das Wohlwollen des suspendierten Oberbürgermeisters bei der Vergabe von Bauprojekten sichern.

Der erste Prozess gegen Wolbergs endete für ihn in zwei Fällen mit einer Verurteilung wegen Vorteilsnahme, und in allen weiteren Anklagepunkten wurde er freigesprochen. Ebenso sah das Gericht von einer Strafe gegen Wolbergs ab.

Am 7. November soll der Prozess fortgesetzt werden. Wolbergs will sich dann zu den einzelnen Komplexen des laufenden Verfahrens äußern.

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