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Der Deutsche Bundestag hat mit einer Mehrheit von 459 zu 89 Stimmen einem Gesetzentwurf zur Masern-Impfpflicht zugestimmt. Eltern müssen in Zukunft eine Masernimpfung ihrer Kinder nachweisen können, bevor sie sie in Kindertagesstätten oder Schulen anmelden. Mit diesem Gesetz will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Masern effektiver bekämpfen.

Das auf Initiative von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) diskutierte Masernschutzgesetz wurde am Donnerstag im Bundestag verabschiedet. Das Gesetzt soll zur effektiveren Bekämpfung des Masernvirus beitragen. 459 Abgeordnete stimmen dem Gesetzentwurf zu, 89 lehnten ihn ab und 105 Abgeordnete enthielten sich. Das Gesetz soll am 01.03.2020 in Kraft treten.

Impfpflicht nicht nur für Kinder verpflichtend

Eltern, die ihre Kinder nicht impfen lassen und in einer Einrichtung betreuen lassen, sollen zukünftig mit einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro bestraft werden. Für Kinder, die schon in der Kita oder in der Schule sind, ist bis 31. Juli 2021 nachzuweisen, dass sie geimpft sind oder die Masern schon hatten.

Auch Erzieherinnen und Erzieher, Tagesmütter sowie Personal in Gesundheitseinrichtungen und Flüchtlingsunterkünften werden zur Masernimpfung verpflichtet. Ohne Immunisierung dürfen sie dort nicht arbeiten.

Eine allgemeine Impfpflicht ist mit dem Gesetz aber nicht verbunden. Ungeimpfte Kinder können auch nicht von der Schule ausgeschlossen werden.

Damit der sogenannte Herdenschutz in der Bevölkerung eintritt, müssen der WHO zufolge 95 Prozent der Menschen geimpft sein. In Deutschland liegt diese Quote jedoch in allen Bundesländern deutlich darunter.

Gesundheitsminister verteidigt umstrittenes Gesetz

Spahn hatte sich vor der Verabschiedung des geplanten Gesetzes für dessen Durchsetzung ausgesprochen und in der ARD Kritik zurückgewiesen, wonach die Bevölkerung ungenügend darüber aufgeklärt werde, das mit der verpflichtenden Masernimpfung auch gleichzeitig gegen Röteln und Mumps geimpft werde.

Die ausschließliche Verfügbarkeit eines Dreifach-Impfstoffes auch gegen Mumps und Röteln würde nicht gegen die verpflichtende Impfung sprechen, so Spahn. Des Weiteren wünsche er sich, dass auch andere empfohlene Schutzimpfungen wahrgenommen würden.

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