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Auch im zweiten Prozess gegen den vorläufig suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs musste dessen Ehefrau in den Zeugenstand. Am Ende ihrer Aussage trat Anja Wolbergs mit einer interessanten Frage an den Richter heran.

Am Freitag musste erneut Anja Wolbergs, die getrennt lebende Ehefrau des derzeit suspendierten Oberbürgermeisters, vor dem Landgericht Regensburg aussagen – wie bereits im ersten Prozess gegen ihren Ehemann. Anja Wolbergs schilderte auf Nachfrage von Peter Witting, dem Verteidiger ihres Ehemannes, abermals die Zeit rund um die Verhaftung von Joachim Wolbergs im Jahr 2017. Das Thema sei für sie noch immer sehr emotional behaftet und vieles sei bei der Vorbereitung auf ihre Aussage wieder hochgekommen. Die mediale Berichterstattung bezeichnete sie als „Massaker“ und „Hetzjagd“. Ferner habe die U-Haft ihren Mann gebrochen. Danach habe er sich auch nicht mehr in die Öffentlichkeit getraut. Besser sei es ihm erst gegangen, als er sich dazu entschieden hatte, wieder anzutreten.

Die Korruptionsvorwürfe gegen ihren getrennt lebenden Ehemann halte sie nach wie vor für absolut haltlos. Wolbergs sei nie auf seinen Vorteil bedacht gewesen und für finanzielle Dinge habe er sich nicht interessiert. In ihrer gemeinsamen Zeit habe sie sich um Geldangelegenheiten gekümmert.

„Die Frage meinen Sie doch nicht ernst.“

Am Ende ihrer Aussage trat Anja Wolbergs noch mit einer interessanten Frage an den Vorsitzenden Richter Georg Kimmerl heran: „Was würde es mich kosten, wenn ich eine Stunde lang schimpfen würde?“, will die Ehefrau wissen und verweist auf all die Dinge, die sie und die übrigen Familienmitglieder in den vergangenen drei Jahren mitgemacht haben. Deshalb möchte sie wissen, wie hoch ihr Ordnungsgeld ausfallen würde. Kimmerl antworte darauf nur lächelnd: „Die Frage meinen Sie doch nicht ernst.“ Nachdem Anja Wolbergs schweigend den Saal verlassen hatte, fügte Wolbergs Anwalt lediglich noch hinzu, dass die Frage sehr wohl ernst gemeint war.

Auch im zweiten Prozess muss sich der suspendierte OB gegen die Vorwürfe Bestechlichkeit und Vorteilsannahme wehren, die mitangeklagten Bauunternehmer gegen die Vorwürfe Bestechung und Vorteilsgewährung. Ein Urteil soll Frühjahr fallen.

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