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Nachdem der Brand eines Einfamilienhauses in Tegernheim bei der Sendung Aktenzeichen XY ungelöst ausgestrahlt wurde, fahndet die Polizei nun mit einem Video nach dem maskierten Täter. Außerdem ist nach der Sendung ein interessanter Hinweis bei den Ermittlern eingegangen.

Am Mittwoch wurde der Brand eines Einfamilienhauses in Tegernheim bei der ZDF-Sendung Aktenzeichen XY ungelöst vorgestellt. In der Fernsehsendung wurden auch Videosequenzen vom Tatort ausgestrahlt, die nun auch von der Polizei veröffentlicht wurden und die Sie hier sehen können. Die Aufzeichnungen der Überwachungskameras zeigen einen maskierten Mann, der hinter das Haus geht. Wenig später ist ein heller Schein zu sehen, und der Mann rennt mit einem Rucksack vom Tatort weg.

Im Zuge der Ausstrahlung bei Aktenzeichen XY ungelöst seien außerdem weitere Hinweise zur mutmaßlichen Brandstiftung eingegangen – einer davon sei „interessant“. Mehr wollen die Ermittler derzeit jedoch nicht bekanntgeben. Der Kripo zufolge sei die Familie aber bereits vor drei Jahren von Unbekannten in ihrem Haus überfallen und bedroht worden. Zudem hätten später noch Unbekannte einen Molotov-Cocktail auf der Terrasse abgestellt. Dabei sei allerdings kein Schaden angerichtet worden.

Kripo ermittelt wegen versuchten Mordes

Der Brand auf der Terrasse eines Einfamilienhauses im Nordosten von Tegernheim wurde am zweiten Weihnachtsfeiertag gegen 19.30 Uhr mitgeteilt. Beim Eintreffen der Feuerwehr hatten sich die Flammen bereits über die Fassade bis zum Dachstuhl ausgebreitet, so die Polizei. Ermittler gehen davon aus, dass das Feuer gezielt durch einen bislang Unbekannten gelegt wurde. Die schnelle massive Brandausbreitung weise außerdem darauf hin, dass das Feuer nicht ausschließlich gelegt wurde, um Sachschäden zu verursachen. Ein gezielter Angriff auf das Leben der Hausbewohner sei deshalb nicht auszuschließen, so die Polizei weiter.

Der Schaden beläuft sich laut Polizei auf rund 300.000 Euro. Zur Aufklärung der Tat wurde vom Bayerischen Landeskriminalamt eine Belohnung in Höhe von 5.000 Euro ausgesetzt.

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