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Aufgrund der hohen Kriminalitätsrate am Regensburger Hauptbahnhof ist die Polizei besonders präsent. Zur Unterstützung ist die neue hochmoderne Videoüberwachung nach einer zweimonatigen Probephase nun dauerhaft in Betrieb.

Im Bereich des Regensburger Hauptbahnhofs kam es im vergangenen Jahr zu rund 646 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Dazu zählten hauptsächlich Delikte im Bereich der Straßenkriminalität, wie der Gebrauch von Betäubungsmitteln und Körperverletzung. Die Polizei Oberpfalz, unterstützt von Bundes- und Bereitschaftspolizisten und der Sicherheitswacht, ist deswegen besonders präsent. Als Ergänzung des Gesamtkonzepts wurde nun eine hochmoderne Videoüberwachung installiert. Dadurch soll die Kriminalitätsrate verringert und das Erkennen und Verfolgen von Straftätern vereinfacht werden, so die Polizei.

Hochmoderne Videoüberwachung

Die Videotechnik rund um den Bahnhof und die Albertstraße wurde in den letzten Monaten auf den neuesten Stand gebracht. Die elf hochmodernen Überwachungskameras können von der Polizeiinspektion Regensburg Süd und der Einsatzzentrale aus gesteuert werden. Die Übertragung des Bildmaterials erfolgt ausschließlich dorthin. Mithilfe der Videoüberwachung können Fahndungsansätze gewonnen und die Einsatzkräfte gezielt gesteuert werden.

Schutz der Privatsphäre

Wie die Polizei weiterhin mitteilt, wird die Privatsphäre der Passanten und Anwohner in allen Bereichen geschützt. Gesichtet werden nur Übersichtsaufnahmen, erst bei konkretem Anlass greift die Polizei auf Detailansichten zurück. Die Speicherung des Bildmaterials erfolgt ebenfalls streng nach den Datenschutzrichtlinien: Durch die Kameras gewonnen Daten werden automatisch nach 14 Tagen gelöscht. Der überwachte Bereich ist klar durch 22 Hinweisschilder gekennzeichnet. Privatzonen wie Fenster und Hauseingänge sind unveränderbar geschwärzt und können nicht angezeigt werden. Demnach wird ausschließlich der öffentliche Bereich überwacht. Bei Versammlungen wird sich das Überwachungssystem aus versammlungsrechtlichen Gründen abgeschaltet. Eine automatische Gesichtserkennung muss nicht gefürchtet werden – dies sei rechtlich nicht zulässig und auch technisch nicht möglich.

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