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Der Übertritt für Viertklässler wird der Corona-Krise angepasst. Grundlage für das Übertrittszeugnis sind die bis zum 13. März 2020 erzielten Noten. Durch freiwillige Proben können die Schüler ihren Durchschnitt noch verbessern.

Im aktuellen Schuljahr 2019/20 stehen an Bayerns Grundschulen rund 108.800 Schüler zum Übertritt an. Wie das Bayerische Kultusministerium mitteilt, wird der Übertritt aller Viertklässler in eine weiterführende Schule der aktuellen Ausnahmesituation aufgrund des Corona-Virus angepasst. Der Ministerrat hat am Dienstag deshalb folgende Rahmenbedingungen für den Übertritt beschlossen:
 
  • Grundlage für das Übertrittszeugnis sind die bis zum 13. März 2020 – dem letzten Schultag vor der Schulschließung – erzielten Noten.
  • Verpflichtende Proben werden mit Rücksicht auf die Schüler bis zum Übertrittszeugnis nicht mehr gefordert.
  • Wenn die Schulen am 20. April 2020 wieder öffnen, können die Schüler bis zum neu angesetzten Termin für das Übertrittszeugnis am 11. Mai 2020 an weiteren drei freiwilligen Proben teilnehmen.

Kein Kind soll sich verschlechtern

„Die Eltern können entscheiden, ob die Ergebnisse der drei freiwilligen Proben in Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht in die Durchschnittsnote einfließen. Das bedeutet: Jedes Kind kann sich verbessern, keines wird sich verschlechtern“, so Kultusminister Michael Piazolo. Die drei freiwilligen Proben können aber nur stattfinden, wenn die Schulen wie geplant am 20. April 2020 öffnen. 

Die Ausgabe der Übertrittszeugnisse wird vom 4. Mai auf den 11. Mai 2020 verlegt. Mit dem neuen Termin für das Übertrittszeugnis soll die Einschreibung an den weiterführenden Schulen vom 18. bis 22. Mai 2020 stattfinden. Auch der sogenannte Probeunterricht, über den die Schüler auch noch nach dem Übertrittszeugnis die Eignung für die Realschule oder das Gymnasium nachweisen können, soll noch vor den Pfingstferien vom 26. bis 28. Mai 2020 stattfinden.
 
Übertrittszeugnisse werden verschlankt

In den Übertrittszeugnissen werden lediglich die Noten der drei Fächer Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht angegeben. Hinzu kommen die Durchschnittsnote einschließlich der Übertrittsempfehlung sowie eine kurze Bemerkung über Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten des Kindes.

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