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Am Montag hat im zweiten Prozess gegen Joachim Wolbergs das Plädoyer der Verteidiger begonnen. Wolbergs Anwalt Peter Witting plädierte dabei auf eine Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses. Sollte dies nicht der Fall sein, will Witting, dass sein Mandant freigesprochen wird.

Mehrere Stunden lang erklärte Wolbergs' Anwalt am Montag vor Gericht, weshalb sein Mandat seiner Meinung nach unschuldig ist und an der Annahme von Parteispenden während des Wahlkampfes 2014 nichts illegal war. Aus Sicht Wittings habe sich Wolbergs weder Bestechlichkeit, noch Vorteilsannahme oder Untreue zu Schulden kommen lassen. Bei ihren Ermittlungen hätte die Staatsanwaltschaft viel spekuliert und unterstellt. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten für Wolbergs gefordert – wegen zwei Fälle der Bestechlichkeit und drei Fälle der Vorteilsannahme.

Witting erklärte, dass der Austausch zwischen einem Amtsträger und Immobilienunternehmen normal sei und auch seinen Sinn habe. Zudem habe es bei den Entscheidungen für Bauprojekte keine Ungereimtheiten gegeben, genauso wenig wie bei den Spenden. Ein Teil davon sei sogar noch vor Wolbergs Wahl zum Oberbürgermeister geflossen, als Wolbergs noch gar nichts mit der Vergabe von Grundstücken zu hatte. Und: Die Spenden seien an den SPD-Ortsverband gegangen, nicht an Wolbergs selbst.

Witting machte am Montag vor Gericht abermals klar, dass er die Rechtslage bei Parteispenden kritisch sieht. Das Einsammeln von Spenden durch eine Partei sei erwünscht und erlaubt, im Gegensatz zu einer staatlichen Parteienfinanzierung. Vor diesem Hintergrund müssen Politiker Spenden eintreiben. Dabei würden sie aber oftmals sofort unter Generalverdacht gestellt werden. Zudem sei es aus Gründen der Anonymität nicht verboten, dass Spenden erst ab 10.000 Euro veröffentlicht werden.

Dass Wolbergs auch nach dem Wahlkampf noch Spenden eingesammelt hat, liege an den hohen Kosten, die für den Wahlkampf entstanden seien. Die nach dem Wahlkampf gesammelten Spenden seien jedoch auch als Wahlkampfspenden anzusehen, da sie zur Kostendeckung des Wahlkampfes gebraucht wurden. Wolbergs sei überzeugt gewesen, in Spendenangelegenheiten richtig gehandelt zu haben. Witting fügte hinzu, dass die Rechtslage selbst für Juristen schwer nachvollziehbar sei, geschweige denn, dass sie ein Laie durchschauen könne.

Witting plädierte vor diesem Hintergrund am Montag auf eine Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses, wenn dies nicht der Fall sei, auf Freispruch. Sollte dem Antrag nicht stattgegeben werden, will Witting eine Einstellung des Verfahrens wegen Verstoßes gegen eine faire Verfahrensführung.

An diesem Dienstag soll das Plädoyer eines mitangeklagten Bauunternehmers gehalten werden.

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