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Für rund 35.000 Schüler an bayerischen Gymnasien beginnen an diesem Mittwoch die Abiturprüfungen. Der ursprüngliche Termin war aufgrund der Corona-Pandemie um rund einen Monat nach hinten verlegt worden. 

Für rund 35.000 Schüler an den bayerischen Gymnasien beginnen am heutigen 20. Mai die Abiturprüfungen. Der ursprüngliche Termin war aufgrund der durch die Corona-Pandemie notwendig gewordenen Schulschließungen um rund einen Monat nach hinten verlegt worden.

Die Prüflinge des Abiturjahrgangs 2020 konnten sich nach ihrer Rückkehr in den Unterricht ab dem 27. April gemeinsam mit ihren Lehrern auf die Prüfungen vorbereiten. Mit Blick auf den Infektionsschutz besuchten die Schüler aber ausschließlich die Kurse in ihren Abiturfächern – in der Regel in geteilten Gruppen.

Keine Änderungen in den Prüfungen

Die bayerischen Gymnasiasten legen wie in den Vorjahren drei schriftliche Abiturprüfungen ab: am 20. Mai im Fach Deutsch, am 26. Mai im Fach Mathematik und am 29. Mai in einem weiteren Fach wie etwa einer Fremdsprache oder einem gesellschafts- oder naturwissenschaftlichen Fach. Die mündlichen Prüfungen in zwei weiteren Fächern finden nach den Pfingstferien zwischen dem 15. Juni und 26. Juni statt.

„Günstigerregelung“ aufgrund Corona-Maßnahmen

Aufgrund der vierwöchigen Einstellung des Präsenzunterrichts wurden im letzten Kurshalbjahr vor dem Abitur in der Regel keine verpflichtenden Leistungsnachweise mehr gefordert. Für den Abiturjahrgang 2020 gilt bei der Ermittlung der in die Abiturnote einfließenden Halbjahresnoten eine sogenannte „Günstigerregelung“: Die Halbjahresnote für das Kurshalbjahr 12/2 in einem Fach wird entweder aus bereits bis zu den Schulschließungen erbrachten Leistungen gebildet und/oder aus einer Hochrechnung der Noten der Kurshalbjahre 11/1 bis 12/1. Es wird die aus Schülersicht jeweils günstigere Berechnungsvariante herangezogen. Auf Wunsch des Schülers kann alternativ auch eine Ersatzprüfung durchgeführt werden.

Diese Sonderregelungen soll dem Ziel gerecht werden, dass alle Schüler – ganz gleich, wie viele Leistungsnachweise sie im Kurshalbjahr 12/2 vor den Schulschließungen bereits erbracht haben – trotz der Sondersituation vergleichbare und faire Rahmenbedingungen vorfinden, so das bayerische Kultusministerium.

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