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Höhere Bußgelder und neue Verordnungen, auch in Regensburg: Mit den Änderungen der Straßenverkehrsordnung sollen vor allem Fahrradfahrer besser geschützt werden.  

Zum 28. April 2020 trat die neue StVO-Novelle in Kraft. Die Neuerungen beinhalten auch zahlreiche Ergänzungen, die das Fahrradfahren im öffentlichen Verkehrsraum verbessern und sicherer machen sollen.                                                          

Zahlreiche Bußgelder wurden erhöht

Seit April gelten erhöhte Geldbußen, insbesondere für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf sogenannten Schutzstreifen. Diese Schutzstreifen sollen den Rad- und Autoverkehr mit einer gestrichelten weißen Linie trennen. In der Vergangenheit hat sich des Öfteren gezeigt, dass haltende Fahrzeuge ein Hindernis für Radfahrer bildeten, sodass diese ausweichen mussten. Aus dem Grund gilt nun auf diesen ein generelles Halteverbot. Neben einer Geldbuße von derzeit 15 bis 100 Euro soll es bei schweren Verstößen zusätzlich einen Punkt im Fahreignungsregister geben.

Mehr Abstand beim Überholen

Während bei Überholvorgängen bislang nur von „ausreichend Seitenabstand" gesprochen wurde, gibt es nun klare Vorgaben, um Gefährdungen von Fahrradfahrern zu minimieren. So gilt für Kraftfahrzeuge innerorts ein seitlicher Mindestüberholabstand von 1,5 Metern sowie außerorts von 2 Metern.

Im Jahr 2019 ereigneten sich in der Oberpfalz 1.132 Verkehrsunfälle, bei denen Radfahrer beteiligt waren. Mit Blick auf die Hauptursachen bei Verkehrsunfällen allgemein in der Oberpfalz stellte das vorschriftswidrige Abbiegen einen hohen Anteil dar, so die Polizei. Dazu zählen auch Unfälle, bei denen Fahrradfahrer von abbiegenden Fahrzeugen übersehen wurden. Dem entgegenwirken soll nun, dass sich rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit (4-7, max. 11km/h) bewegen dürfen. Verstöße dieser Art werden künftig mit Bußgeldern von 70 bis 105 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister sanktioniert.

Neue Verkehrszeichen für Radfahrer

Weiterhin werden für Fahrradfahrer mehrere neue Verkehrszeichen eingeführt. So gibt es den sogenannten „Grünpfeil", der – wie bei anderen Fahrzeugen auch – ein gesondertes Rechtsabbiegen speziell für Fahrradfahrer ermöglichen soll. Fahrradzonen werden analog der Tempo-30-Zonen eingeführt. Diese dürfen von anderen Fahrzeugen nur befahren werden, wenn das mit Zusatzzeichen freigegeben wurde. Grundsätzlich gilt für den Fahrverkehr innerhalb dieser Zonen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Zudem sollen der Bau von Radschnellwegen ermöglicht werden. An besonderen Örtlichkeiten kann die Straßenverkehrsbehörde künftig ein Überholverbot von einspurigen durch mehrspurige Fahrzeuge anordnen. Dies wird mit einem entsprechenden Verkehrszeichen versehen.

Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern erlaubt

Gerade für Eltern interessant ist die Beförderung von Personen auf Fahrrädern. Denn in Zukunft können auf Fahrrädern, die speziell zur Personenbeförderung gebaut sind, beispielsweise Kinder mitgenommen werden. Der Fahrzeugführende muss dabei mindestens 16 Jahre alt sein. Neben diesen Rädern gewinnen auch Lastenfahrräder immer mehr an Bedeutung. Fortan können Fahrradfahrer spezielle Parkflächen und Ladezonen, die mit dem Bild „Lastenfahrrad" gekennzeichnet sind, nutzen. Die Straßenverkehrsbehörde ist für die Anordnung und Kennzeichnung solcher Zonen zuständig. Mit der aktuellen Novelle ist auch das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern grundsätzlich gestattet. Sollte ein anderer Verkehrsteilnehmer jedoch behindert werden, so ist hintereinander zu fahren.

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