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Wegen der derzeitigen Wetterlage und der damit verbundenen großen Waldbrandgefahr wurden für den heutigen Freitag Waldbrandluftbeobachtung angeordnet. Kontrolliert werden besonders gefährdete Gebiete in der Oberpfalz.

Wegen der derzeitigen Wetterlage und der damit bestehenden großen Waldbrandgefahr hat die Regierung der Oberpfalz für den heutigen Freitag die Waldbrandluftbeobachtung besonders gefährdeter Gebiete in der Oberpfalz angeordnet. Wie die Regierung weiterhin mitteilt, ist an diesem Freitag in Teilen der Oberpfalz die höchste Gefahrenstufe, Stufe 5, erreicht. Kontrolliert werden die Flugrouten Oberpfalz-Mitte und Oberpfalz-West. Die Luftbeobachtungen finden täglich zweimal statt, jeweils von 13 bis 14 Uhr und von 18 bis 19 Uhr.

Flugroute Oberpfalz-Mitte:
Flugplatz Schmidgaden – Wolfsbach – Hausen – Illschwang – Kleinfalz – Irlbach – Weiherhammer – Oberviechtach- Rötz – Bruck i.d. Opf – Klardorf – Neukirchen – Flugplatz – Schmidgaden

Flugroute Oberpfalz-West:
Flugplatz Regenstauf (Oberhub) – Parsberg – Dietkirchen – Pettenhofen – Neumarkt i.d. Opf – Berching – Dietfurt – Riedenburg – Kelheim – Bad Abbach – Obertraubling – Flugplatz Regenstauf

Die Flüge werden von ehrenamtlichen Piloten der Flugbereitschaft der Luftrettungsstaffel Oberpfalz durchgeführt. An Bord des eingesetzten Flugzeugs befinden sich neben dem Piloten je eigens dafür ausgebildete Luftbeobachter der Feuerwehr oder der Verwaltung, die die relevanten Waldgebiete aus der Luft auf mögliche Brandgefahren hin absuchen. Wird ein Brand festgestellt, wird aus der Luft per Funk die Feuerwehr alarmiert und die Einsatzkräfte werden zur Brandstelle gelotst.

Wichtige Verhaltensregeln im Wald

Die Regierung der Oberpfalz bittet die Bevölkerung aufgrund der derzeitigen Wetterlage, in Waldgebieten äußerste Vorsicht walten zu lassen und nicht mit offenem Feuer zu hantieren oder zu rauchen.
  • In den Wäldern gilt für Waldbesucher Rauchverbot vom 1. März bis 31. Oktober.
  • Werfen Sie beim Autofahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster.
  • Entzünden Sie im Wald oder in Waldnähe (bis 100 m) kein offenes Feuer.
  • Fahrzeuge wegen der heißen Fahrzeugkatalysatoren keinesfalls auf leicht entzündbarem Untergrund parken. Pkw, Krafträder und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge dürfen deshalb nicht auf Wiesen und Waldwegen abgestellt werden.
  • Müll vermeiden: Jede weggeworfene Glasflasche, Folie, Feuerzeug oder Dose mit chemischen Substanzen kann zu einem Brandherd werden.

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