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In Regensburg fiel am Mittwoch der Startschuss für ein Pilotprojekt zur Priorisierung von Fällen häuslicher Gewalt und Nachstellungen. Das Projekt bündelt die Kräfte von Polizei und Justiz: Risikofälle sollen frühzeitig erkannt und noch schneller bearbeitet werden. 

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich und Innenminister Joachim Herrmann haben in Regensburg den Startschuss für ein Pilotprojekt zur Priorisierung von Fällen häuslicher Gewalt und Nachstellungen gegeben. Mit Hilfe des Projekts sollen Risikofälle frühzeitig erkannt und noch schneller bearbeitet werden. Das teilte das bayerische Staatsministerium mit.

Wie Innenminister Herrmann bekräftigte, ergreift die bayerische Polizei alle rechtlich möglichen Maßnahmen, um die Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking bestmöglich zu schützen. Als bewährte Sofortmaßnahmen bezeichnete Herrmann die vorübergehende Wohnungsverweisung des Täters oder die Verhängung eines Kontaktverbots. 

So hat die bayerische Polizei 2019 in 4.591 Fällen einen Platzverweis gegen den Gewalttäter ausgesprochen und in 5.137 Fällen ein Kontaktverbot. Darüber hinaus appellierte Herrmann, bei Verdachtsfällen nicht wegzuschauen: „Bieten Sie den Betroffenen Hilfe an. Im Zweifel verständigen Sie bitte sofort die Polizei, auch über Notruf 110.“ 

Bayernweit mehr als 20.000 Fälle von häuslicher Gewalt im Jahr 2019 

Häusliche Gewalt und Stalking werden in Bayern konsequent verfolgt. 2019 wurden in Bayern alleine 20.045 Fälle von häuslicher Gewalt registriert (2018: 20.213 Fälle). Rund vier Fünftel der Tatverdächtigen waren männlich. Die Taten reichten von Bedrohungen (2019: 3.335 Fälle) über Vergewaltigungen (2019: 318 Fälle) bis hin zu Tötungsdelikten (2019: 55 Fälle, davon 44 Versuche). 

Mit dem Pilotprojekt zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt und von Nachstellungen wollen Polizei und Justiz dafür sorgen, dass die Täter noch schneller und wirkungsvoller bestraft werden können. Das Projekt basiert auf einem Konzept, das die Staatsanwaltschat Regensburg und das Polizeipräsidium Oberpfalz gemeinsam entwickelt haben und seit Anfang Juli 2020 umsetzen. Es kommt bei häuslicher Gewalt und Nachstellungen in Näheverhältnissen zur Anwendung. Immer häufiger werden auch Amts- und Mandatsträger – etwa von Reichsbürgern bedrängt und verfolgt – mit zum Teil erheblichen Folgen für die Betroffenen. 

Die Maßnahmen im Einzelnen 
  • Feste Ansprechpartner für die Bearbeitung der Fälle bei Polizei und Staatsanwaltschaft.
  • Individuelle Risikoeinstufung nach einem von Polizei und Staatsanwaltschaft erarbeiteten Kriterienkatalog. Indikatoren für einen Risikofall können etwa im Bereich häuslicher Gewalt sein, wenn das Opfer konkrete Ängste vor einer Tötung oder einem Gewaltdelikt äußert oder der Täter bereits gewalttätig war.
  • Schnelles Verfahren: Risikofälle sowie Nachstellungen gegen Amts- und Mandatsträger werden priorisiert bearbeitet. Das bedeutet: Die Polizei übergibt den „ausermittelten“ Vorgang binnen maximal sieben Tagen an die Staatsanwaltschaft. Ziel der Staatsanwaltschaft ist es dann, innerhalb weiterer sieben Tage das Verfahren dem Gericht vorzulegen.

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