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Nach der Überschreitung des Signalwertes für die 7-Tages-Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner hat die Stadt Regensburg die Corona-Maßnahmen verschärft. Sie gelten vorerst bis zum 29. September 2020.

In Regensburg wurde der Signalwert für die 7-Tages-Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner am Montag überschritten. Wie die Stadt Regensburg in einer Pressemitteilung nun erklärt, gelten deshalb verschärfte Corona-Maßnahmen vom 23. bis einschließlich 29. September 2020, auch wenn der Infektionswert wieder unter den Signalwert 35 sinkt. Die Stadt folge mit ihrer Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Infektionsgeschehens den Vorschlägen des Staatlichen Gesundheitsamtes.

„Die Stadt geht mit diesen Maßnahmen auf Nummer sicher“, so Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer. „Wir werden in enger Abstimmung mit unserem Gesundheitsamt nach einer Woche sehen, wie sich die Infektionszahlen entwickelt haben. Die gestiegene Zahl an Corona-Tests in den letzten Wochen hat sicher auch dazu geführt, dass mehr Infektionen entdeckt wurden.“

Die Maßnahmen im Überblick
  • Aufenthalt im öffentlichen Raum in Gruppen ist nur noch bis zu maximal 5 Personen anstelle von bis zu 10 Personen zulässig. Diese Kontaktbeschränkung gilt auch für alle Gastronomiebetriebe im Stadtgebiet. Mehrköpfige Familien, die in einem Haushalt leben, sind davon ausgenommen.
  • Für Veranstaltungen, die üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angebotenen oder nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besucht werden, gilt eine Teilnehmerbegrenzung von 50 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 100 Personen unter freiem Himmel. Zu den Veranstaltungen zählen insbesondere Privatveranstaltungen wie Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Abschlussfeiern oder Vereins- und Parteiveranstaltungen.
  • Zusätzlich wird die Maskenpflicht für alle weiterführenden Schulen (ab 5. Klasse) – wie vom Kultusministerium des Freistaates vorgeschrieben – aufrechterhalten.
  • Zudem wird ein Verkaufsverbot alkoholischer To-go-Getränke ab 22 Uhr angeordnet. Der Ausschank auf genehmigten Freisitzflächen bleibt davon unberührt.
  • Schließlich müssen Reiserückkehrer aus Risikogebieten in eine 14-tägige Quarantäne, sofern sie nicht ein sogenanntes zweites, im Inland ausgestelltes Zeugnis über einen negativen Corona-Test vorlegen, der am 5. bis 7. Tag nach der Einreise vorgenommen wurde.

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