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Bis zu den Weihnachtsferien will die bayerische Staatsregierung weitere Busse für den Schülerverkehr fördern, um Kinder und Jugendliche vor einer Corona-Infektion zu schützen. Insgesamt stellt der Freistaat dafür weitere 15 Millionen Euro zur Verfügung.   

Die bayerische Staatsregierung hat am Dienstag beschlossen, die vorübergehende Förderung von Verstärkerbussen im Schülerverkehr fortzusetzen. Dafür stellt der Freistaat weitere 15 Millionen Euro bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 23. Dezember 2020 zur Verfügung.

„Es ist wichtig, dass wir das Förderprogramm jetzt fortführen“, so Bayerns Verkehrsministerin Kerstin Schreyer. Mit den Verstärkerbussen könnten Kommunen das Platzangebot im Schülerverkehr erhöhen und die Schüler vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus schützen. Das sei vor allem jetzt in der kalten Jahreszeit sinnvoll, wo weniger Leute Radfahren und die Fahrgastzahlen im ÖPNV steigen, so Schreyer. Die Kosten übernehme der Freistaat zu 100 Prozent.

Bislang wurden 350 Verstärkerbusse bestellt

Das Förderprogramm besteht bereits seit 2. September 2020. Bis zu den Herbstferien hatte der Freistaat zunächst 15 Millionen Euro für Verstärkerfahrten im Schülerverkehr bereitgestellt. „Das Förderprogramm ist gut angelaufen“, so Schreyer. Nach Angaben der Verkehrsverbünde und einzelner ÖPNV-Aufgabenträger haben die Kommunen bislang rund 350 Verstärkerbusse bestellt. Laut Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen e.V. (LBO) stehen weitere 300 Busse für Verstärkerleistungen zur Verfügung, die bei Bedarf aktiviert werden können.

„Wo noch Busse benötigt werden, vermittelt der LBO auf Nachfrage zwischen den Kommunen und seinen Mitgliedsunternehmen“, so Schreyer weiter. Die entsprechenden Förderanträge sind bis zum 30. November bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung zu stellen.Darüber hinaus gilt im öffentlichen Nahverkehr sowie auch im freigestellten Schülerverkehr weiterhin eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Damit soll der Infektionsschutz insbesondere dort gewährleistet werden, wo Mindestabstände nicht eingehalten werden können.

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