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Die Stadt Regensburg hat die Maskenpflicht und das Alkoholverbot in der Altstadt vorerst bis zum 8. November verlängert. Zudem wurde die Maskenpflicht auf weitere Orte in der Innenstadt ausgeweitet. Neben der Stadt sieht nun auch der Landkreis Regensburg rot. 

Ab diesen Montag gilt in Regensburg aufgrund der nach wie vor hohen Zahl an Corona-Neuinfektionen die neue städtische Allgemeinverfügung. Die Stadt hat damit die Maskenpflicht und das Alkoholkonsumverbot in der Altstadt vorerst bis zum 8. November 2020 verlängert.

Ausweitung der Maskenpflicht

Neben den bereits festgelegten Plätzen sowie Straßen und Gassen in der Fußgängerzone gilt ab diesen Montag auch in der kompletten Maximilianstraße und in der Drei-Kronen-Gasse eine Maskenpflicht von 6 bis 24 Uhr.

Alkoholkonsumverbot auf öffentlichen Plätzen

Im Stadtgebiet Regensburg darf zudem weiterhin an stark frequentierten öffentlichen Plätzen, konkret am Bismarckplatz, Neupfarrplatz, Domplatz (mit Domstraße und Krauterermarkt) und Haidplatz kein Alkohol konsumiert werden.

Stadt und Landkreis sehen rot

Regensburg hat bereits am Donnerstag (22.10) den Schwellenwert von 50 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten. Seitdem gilt in der Welterbestadt Warnstufe Rot. Nach Angaben des Robert Koch Instituts (RKI) lag der 7-Tages-Inzidenz-Wert am Montag (26.10.) bei 58,1. Auch für den Landkreis Regensburg gilt seit diesem Montag mit einem Wert von 50,5 Neuinfektionen binnen sieben Tagen Warnstufe Rot.

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