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Dass jede Glückssträhne auch einmal ein Ende hat, musste nun ein Oberpfälzer Spielhallenbetreiber am eigenen Leib erfahren. Der Unternehmer muss nun 75.000 Euro bezahlen, weil er die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes missachtet hat.
 
Aufgrund der Kontrollen des Gewerbeaufsichtsamtes blieben die Gesetzesverstöße eines Spielhallenbetreibers gegen das Arbeitszeitgesetz nicht lange im Verborgenen. Letztendlich wurde durch die Missachtung der Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes ein finanzieller Vorteil in Höhe von 75.000 Euro vom Gewerbeaufsichtsamt ermittelt. Das teilte die Regierung der Oberpfalz mit. Der Unternehmer sparte sich zusätzliches Personal und weitere Kosten für einen Mehrschichtbetrieb. 

Es stellte sich heraus, dass in mehreren Filialen des Spielhallenbetreibers „massive Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz durch den Arbeitgeber über mehrere Monate hinweg begangen wurden“, heißt es in der Pressemitteilung. Sowohl die tägliche Arbeitszeit, als auch die Pausenzeiten waren zu bemängeln. So hätte der Unternehmer beispielsweise mehr Personal insbesondere für die Beaufsichtigung des Automatenspiels einsetzen müssen.  

Stattdessen arbeitete das Aufsichtspersonal in vielen Fällen täglich acht Stunden und mehr, ohne die Möglichkeit, die Arbeit durch eine notwendige Ruhepause zu unterbrechen. Im Rahmen der Kontrolle und Auswertung der Arbeitszeiten konnten so mehrere hundert Ruhepausenverstöße festgestellt werden, die entsprechend geahndet wurden. 

„Eine Gewinnmaximierung zu Lasten der Gesundheit der Arbeitnehmer ist nicht mit der Verantwortung eines Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitern vereinbar“, so die Regierung der Oberpfalz weiter. Aus diesem Grund habe das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung der Oberpfalz jetzt die Vorteile, die dem Unternehmer aus der Missachtung der geltenden Gesetze entstanden sind, im Rahmen einer Gewinnabschöpfung eingezogen.

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