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Nach ersten Fällen der Geflügelpest in Passau ist die Tierseuche auch Regensburg deutlich nähergekommen. Zwar gibt es derzeit noch keinen Fall in Regensburg, die Stadt bittet Geflügelhalter aber dennoch um erhöhte Vorsicht.  

Bereits Ende Oktober wurden in Norddeutschland mehrere Fälle der Vogelgrippe bei Wild- und Hausgeflügel festgestellt - das erste Mal seit drei Jahren in Deutschland. Auch in Passau wurde der Erreger Ende November nachgewiesen. Damit ist die Tierseuche dem Stadtgebiet Regensburg deutlich nähergekommen. Ein Fall gibt es in Regensburg aktuell noch nicht, Vorsicht sei aber dennoch geboten, so die Stadt in einer Pressemittelung. 

Die Geflügelpest ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Wirt im wilden Wasservogel hat. Für Hausgeflügel ist die Vogelgrippe hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen.

Halter sollen Sicherheitsmaßnahmen beachten

Um Nutzgeflügelbestände vor der Krankheit zu bewahren, sei es nun besonders wichtig, dass die Geflügelhalter im Stadtgebiet die Sicherheitsmaßnahmen umsetzen, so die Stadt in einer Pressemittelung. Hierzu zählen insbesondere Zugangsrestriktionen zu Geflügelbeständen, das Tragen von geeigneter Schutzkleidung, ein strikter Wechsel des Schuhwerks vor dem Betreten von Stallungen und die Durchführung einer hygienischen Reinigung der Hände vor Kontakt mit den Tieren des Bestandes. Die Verwendung von geeigneten Desinfektionsmatten und -bädern zur Stiefelbehandlung vor dem Stallzugang ist ein weiteres Mittel der Prävention.

Zur Vermeidung eines Eintrags der Erreger über Wildvögel ist es für Geflügelhalter besonders wichtig, jeden direkten oder indirekten Kontakt zwischen Nutzgeflügel und Wildvögeln soweit wie möglich auszuschließen. So darf Geflügel nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Außerdem dürfen die Tiere nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sollen zudem für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Um das Auftreten der Seuche in Geflügelbeständen möglichst frühzeitig erkennen zu können, muss der Tierhalter seinen Bestand genau beobachten und spätestens bei bestimmten Befunden (erhöhte Sterblichkeit, erheblich Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, neurologische Symptome) seinen Tierarzt informieren. Außerdem sind Geflügelhaltungen (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Reb- und Perlhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln und Laufvögel) bei der zuständigen Veterinärbehörde anzuzeigen.

Vorerst noch keine Stallpflicht

Die Anordnung einer Stallpflicht für im Stadtgebiet gehaltenes Geflügel ist bei der derzeitigen Lage noch nicht notwendig. Das Umweltamt beobachtet die weitere Entwicklung jedoch genau und es ist durchaus möglich, dass es im Verlauf der kalten Jahreszeit doch noch zu einer Stallpflicht kommen kann. Aus diesem Grund wird den Geflügelhaltern empfohlen, bereits jetzt Überlegungen und Vorbereitungen für diesen Fall anzustellen.

Tote Vögel melden

Falls Bürger tote oder offensichtlich erkrankte Wildvögel (Wassergeflügel, Greifvögel und Eulen) auffinden, sollten diese Tiere nicht angefasst, sondern stattdessen unter Angabe des Fundorts und wenn möglich der Vogelart zeitnah der Veterinärabteilung des Umweltamtes gemeldet werden. Außerhalb der Dienstzeiten nimmt die integrierte Leitstelle der Berufsfeuerwehr die Meldungen entgegen.

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