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Das Weihnachtsfest steht vor der Tür. Nach den vergangenen turbulenten Wochen stellen sich nun aber die Fragen: Was ist erlaubt? Und mit wem darf ich feiern?

Weihnachten 2020 wird anders als sonst. Und das nicht nur, weil das Last-Minute-Shopping um eine Woche vorverlegt wurde. Der Lockdown kurz vor dem Fest der Liebe wirkt sich auch auf die Feiertage und die Zusammenkunft mit der Familie aus. Große Familienfeiern wird es in diesem Jahr nicht geben. Eine kleine Lockerung der Kontaktbeschränkungen gibt es aber trotzdem.

Normalerweise dürfen sich während des geltenden Lockdowns auf private Feiern maximal fünf Personen aus zwei Hausständen treffen, Kinder bis 14 Jahren sind dabei nicht miteingerechnet. Vom 24. bis 26. Dezember wird jedoch gelockert: Zum eigenen Hausstand dürfen dann vier weitere Personen (zuzüglich Kinder) kommen. Die Obergrenze von fünf Personen darf somit an den Weihnachtsfeiertagen überschritten werden. Allerdings müssen diese zusätzlichen vier Personen aus dem engsten Familienkreis stammen. Dazu zählen Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige.

Aussgangssperre bleibt

Auch an den Feiertagen gilt die Ausgangssperre in Bayern. Das bedeutet: Wer nach dem Besuch bei der Familie noch nach Hause fahren will, muss bis 21 Uhr am Ziel zu sein. Übernachtungen sind alternativ aber auch erlaubt.

Die Regeln für Gottesdienste

Trotz Lockdown dürfen Gottesdienste abgehalten werden, allerdings mit strengen Auflagen. So müssen Mindestabstand und Maskenpflicht auch am Platz eingehalten werden. Außerdem darf nicht gesungen werden. Wenn viele Besucher erwartet werden, muss es zudem ein Anmeldeverfahren geben.

Auch Kirchgänger sind von der Ausgangssperre betroffen. Gottesdienste sollen deshalb so geplant würden, dass jeder Besucher um 21 Uhr wieder zu Hause ist.

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