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Innenminister Joachim Hermann will die Grenzpolizei verstärkt gegen Reiserückkehrer einsetzen. Erhöhte Stichproben im Grenzverkehr und an den Flughäfen Memmingen und München zeigten, dass sich fast ein Drittel der Reiserückkehrer nicht an die geltenden Einreisebestimmungen hält.

Am 27. Dezember 2020 kündigte Innenminister Herrmann verschärfte Kontrollen bei Reiserückkehrern an. Denn neben den harten Lockdown-Maßnahmen im Land müsste laut Hermann auch der Import von Corona-Infektionen aus dem Ausland bestmöglich eingedämmt werden. Und um auch „den Unbelehrbaren“ auf die Schliche zu kommen, habe er verstärkte Kontrollen der Bayerischen Grenzpolizei angeordnet. Im Rahmen der Schleierfahndung wurden deshalb während der letzten Woche verstärkte Kontrollen im grenznahen Raum und an den Flughäfen Nürnberg und Memmingen durchgeführt und dabei im Rahmen der ganzheitlichen Kontrollen auch gezielt auf die Einhaltung der Corona-Bestimmungen geachtet. 

Fast zwei Drittel ohne negativen Test  

Wie die Polizei Oberpfalz mitteilte wurden von der Bayerischen Grenzpolizei in der Zeit vom 29. Dezember 2020 bis einschließlich 03. Januar 2021 nahezu 10.000 Rückreisende der Bayerischen Grenzpolizei aus dem Reisestrom herausgefiltert und einer eingehenden Kontrolle unterzogen. Denn aktuell gilt: Jeder, der aus einem Risikogebiet einreist, muss entweder einen maximal 48 Stunden alten in Bayern durchgeführten, negativen Coronatest vorweisen können oder innerhalb von 48 Stunden zum Testen gehen. Das Testergebnis ist dann innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise dem zuständigen Gesundheitsamt vorzulegen. Bei den kontrollierten Personen wurden nahezu 4.000 Rückreisende festgestellt, die nach den geltenden Bestimmungen der Testnachweispflicht unterlagen. Tatsächlich konnten aber nur etwa 1.400 Reiserückkehrer einen negativen Test vorlegen. 

Digitale Einreiseanmeldungs- und Quarantäne-Pflicht 

Einreisende, die sich in einem Risikogebiet aufhalten, müssen noch vor der Einreise nach Deutschland die „Digitale Einreiseanmeldung“ ausfüllen (www.einreiseanmeldung.de). 1.300 Reisende, die weder einen negativen Test noch eine digitale Einreiseanmeldung vorweisen konnten, wurden von den Grenzpolizisten an die Gesundheitsbehörden gemeldet, damit die Verpflichtung zum Test innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise auch überwacht werden kann. 

Unabhängig von der Testpflicht besteht natürlich für alle Einreisenden aus Risikogebieten die strenge Quarantänepflicht. Dies bedeutet, dass sie sich unmittelbar nach der Einreise in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und sich dort für einen Zeitraum von zehn Tagen absondern müssen. Frühestens nach fünf Tagen kann die Quarantäne durch einen negativen Test beendet werden. 

Während der nächsten Tage werden die Stichprobenkontrollen im Rahmen der Schleierfahndung noch weiter intensiviert, insbesondere natürlich auch am nächsten Wochenende mit einem zu erwartenden starken Rückreiseverkehr.

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