Kripo Regensburg durchsucht mehrere Wohnungen nach zwei Todesfällen
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In Roding starben im Januar und Februar 2021 zwei Menschen aufgrund einer Vergiftung mit dem Schmerzmittel Fentanyl. Die Kripo Regensburg hat nun mehrere Wohnungen im Landkreis Cham durchsucht.
Am heutigen Mittwochmorgen hat die Kripo Regensburg im Landkreis Cham sieben Wohnungen nach Beweismitteln durchsucht, nachdem im Januar und Februar zwei Menschen vermutlich nach Konsum des Schmerzmittels Fentanyl gestorben sind. Bei den Durchsuchungen wurden geringe Mengen Betäubungsmittel sichergestellt. Durchsucht wurde bei Beschuldigten und bei Zeugen im Alter zwischen 22 und 29 Jahren.
Gegen einen 22-Jährigen wurde wegen des Verdachts des unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ein Haftbefehl erlassen. Die Kripo Regensburg ermittelt seit mehreren Wochen gegen mehrere Personen wegen des Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung und wegen des Verdachts verschiedener Betäubungsmittelverstöße, wie dem unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln.
Zwei Menschen in Roding gestorben
Bereits am 30. Januar 2021 verstarb eine 21-Jährige in ihrer Wohnung in Roding. Nach Angaben der Polizei hat sie zusammen mit einer weiteren Person Fentanyl durch das Einatmen von Dämpfen konsumiert. Die junge Frau starb aufgrund einer Überdosierung und Mischintoxikation. Am Sonntag, 31. Januar 2021, wurde ein 25-Jähriger in einer anderen Rodinger Wohnung bewusstlos aufgefunden und musste reanimiert werden. Er wurde in ein Krankenhaus eingeliefert, verstarb jedoch aus noch unklarer Ursache fünf Tage später (5. Februar 2021). Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen kann ein Fentanyl-Konsum nicht ausgeschlossen werden. Rechtsmedizinische Gutachten dazu stehen noch aus.
Verschreibungspflichtiges Medikament Fentanyl kann zum Tod führen
Fentanyl ist ein synthetisches Opioid, das als Schmerzmittel in der Anästhesie (bei Narkosen) sowie zur Therapie akuter und chronischer Schmerzen, die nur mit Opioidanalgetika ausreichend behandelt werden können, eingesetzt wird. Es ist in der Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) gelistet und verschreibungspflichtig. Eine nicht fachgerechte Anwendung kann zu schweren Gesundheitsschäden oder zum Tod führen.