Der Lockdown wird auch in Bayern bis zum 28. März verlängert. Das hat das bayerische Kabinett am Donnerstag beschlossen. Wie beim Bund-Länder-Treffen am Mittwoch vereinbart, wird es aber auch im Freistaat je nach Inzidenzwert einige Lockerungen geben.
Lockerung von private Kontakten ab 8. März
- Ab Montag können sich zwei Hausstände mit maximal fünf Personen treffen. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht dazu.
- Bei einer 7-Tages-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen pro Woche können private Zusammenkünfte zwischen dem eigenen und zwei weiteren Haushalten mit zusammen maximal zehn Personen stattfinden. Auch hiervon sind Kinder bis 14 Jahre ausgenommen.
- Steigt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, werden private Zusammenkünfte ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder auf den eigenen Haushalt und eine weitere Person beschränkt.
- Bei einer 7-Tages-Inzidenz unter 50 erfolgt in allen Grundschulklassen (und Förderschulen) Präsenzunterricht.
- Bei einer 7-Tages-Inzidenz unter 100 findet an allen anderen Schularten in allen Jahrgangsstufen sowie in den Grundschulen über Inzidenz 50 Wechselunterricht statt.
- Bei einer 7-Tages-Inzidenz über 100 findet mit Ausnahme der Abschlussklassen Distanzunterricht statt.
- In Kitas erfolgt bei einer 7-Tages-Inzidenz unter 50 Regelbetrieb, zwischen 50 und 100 eingeschränkter Regelbetrieb und über 100 Notbetreuung.
Ab 8. März 2021
Nach den ersten Öffnungen von Schulen oder Friseuren dürfen ab dem 8. März auch Buchhandlungen wieder öffnen. Wichtig ist jedoch die Begrenzung auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden pro 20 Quadratmeter. Unter gleichen Voraussetzungen werden Büchereien, Archive und Bibliotheken wieder geöffnet.
Frühestens ab 8. März bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 50
- Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden pro 20 Quadratmeter.
- Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten
- kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen von maximal zehn Personen im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen
- Öffnung des Einzelhandels für Terminshopping-Angebote („Click & meet“), wobei ein Kunde pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Kontaktnachverfolgung zugelassen werden kann
- Öffnung von Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten für Besucher mit vorheriger Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung
- Individualsport mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen
- Öffnung der Außengastronomie
- Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos
- kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich
- Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung neben der Kontaktnachverfolgung. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein tagesaktueller Covid-19 Schnell- oder Selbsttest der Tischgäste erforderlich.
- Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucher mit einem tagesaktuellen Covid-19 Schnell- oder Selbsttest
- kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmer über einen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest verfügen
Steigt die 7-Tages-Inzidenz über den Inzidenzwert von 50, gelten jeweils die Regelungen für Gebiete mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 100. Übersteigt die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 100, gelten wieder die Regelungen, die bis zum bis zum 7. März 2021 gegolten haben.
Künftige weitere Öffnungsschritte
Über weitere Öffnungsschritte und die Perspektive für die noch nicht geöffneten Bereiche aus den Branchen Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels wollen Bund und Länder Ende März entscheiden.