Die Hospitalisierungsrate wird zum neuen Maßstab für die Anpassung der Corona-Maßnahmen. Je nach Schwellenwert soll es flächendeckend 2G, 2G plus und auch weitere Kontaktbeschränkungen geben.
Laut Bundeskanzlerin Merkel einigten sich Bund und Länder darauf, die „Hospitalisierungsinzidenz“ zum neuen Maßstab für die Corona-Regeln in ganz Deutschland zu machen. Es wurden hierzu die drei Schwellenwerte Drei, Sechs und Neun festgesetzt. Der Schwellenwert zeigt dabei die Zahl der in Kliniken aufgenommenen Corona-Patienten je 100.000 Einwohner an.
Schwellenwert Drei
Wenn das jeweilige Land bei der Hospitalisierungsrate den Schwellenwert Drei überschreitet, greift die 2G-Regelung. Das bedeutet, dass der Zugang zu Freizeitveranstaltungen und -einrichtungen, Kulturveranstaltungen und -einrichtungen, Sportveranstaltungen und -ausübungen, gastronomischen Einrichtungen und alle weiteren Veranstaltungen in Innenräumen nur noch Geimpften oder Genesenen möglich sein wird. Dies gilt dann grundsätzlich auch für körpernahe Dienstleistungen und Beherbergungen.
Hintergrund dieser Maßnahmen ist, dass nicht geimpften Personen wesentlich häufiger einen schwereren Corona-Verlauf haben. Sie weisen dabei auch ein deutlich höheres Ansteckungsrisiko für andere auf. Daher seien laut der Bundesregierung in diesem Fall besondere Maßnahmen notwendig und gerechtfertigt.
Sofern der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, kann von den vorstehenden Regelungen wieder abgesehen werden.
Schwellenwert Sechs
Sobald die Hospitalisierungsrate den Schwellenwert Sechs überschreitet, werden im jeweiligen Land Ausnahmen und Erleichterungen von Schutzmaßnahmen auch bei geimpften und genesenen Personen vom Vorliegen eines negativen Testergebnisses abhängig gemacht. Das bedeutet, dass flächendecken eine 2G plus Regelung gilt, Geimpfte und Genesene also einen Test vorweisen müssen. Dies wird vor allem an Orten erfolgen, an denen das Infektionsrisiko aufgrund der Anzahl der Personen besonders hoch ist. Dazu zählen insbesondere in Diskotheken, Clubs und Bars.
Sofern der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, kann von den vorstehenden Regelungen wieder abgesehen werden.
Ausnahmen für bestimmte Personengruppen
Für Personen, die nicht geimpft werden können und für solche, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, sind bei den Schwellenwerten Drei und Sechs Ausnahmen von 2G und 2Gplus möglich, um eine Teilhabe zu ermöglichen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren möglich.
Schwellenwert Neun
Spätestens wenn die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert Neun überschreitet, wird im jeweiligen Land von weitergehenden Möglichkeiten des infektionsschutzgesetztes konsequent Gebraucht gemacht. So können neue dem Infektionsgeschehen und der Auslastung des Gesundheitssystems angemessene Maßnahmen ergriffen werden. In diesem Zusammenhang könnten auch wieder Kontakt- und andere Beschränkungen festgelegt werden.
Die Bundesregierung deutet auch an, dass die Zugangsregelungen im Allgemeinen konsequent und noch intensiver als bisher kontrolliert werden.
Was ändert sich in Bus und Bahn?
Bei der Beförderung von Personen in Bussen, S- und U-Bahnen, in Zügen und auch Flugzeugen ist es gerade bei hohen Inzidenzen schwerer möglich, die Kontaktpersonen einer infizierten Person nachzuvollziehen.
Daher soll in Öffentlichen Verkehrsmitteln zusätzlich zur geltenden Maskenpflicht die 3G-Regel eingeführt werden. Sofern Fahrgäste nicht geimpft oder genesen sind, müssen sie bei der Nutzung eines Verkehrsmittels einen Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest mit sich führen. Bei Fahrtantritt darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen.
Strengere Maßnahmen am Arbeitsplatz
Die Gefahr, sich am Arbeitsplatz anzustecken, ist besonders hoch. Daher gilt hier in Zukunft auch eine 3G-Regelung, es dürfen also nur genesene, geimpfte oder getestete Personen dort tätig sein. Die Einhaltung dieser Regelung muss vom Arbeitgeber täglich kontrolliert und dokumentiert werden. Dazu müssen alle Arbeitgeber auch über entsprechende Auskunftsrechte gegenüber den Arbeitnehmern verfügen.
Die Arbeitgeber bieten weiterhin zudem mindestens zweimal pro Woche eine kostenlose Testmöglichkeit an. Dort, wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, soll darüber hinaus die Arbeit vom häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice) ermöglicht werden.
Erneuter Aufruf, sich impfen zu lassen
Die Auslastung von Krankenhäusern und speziell der Intensivstationen mit COVID 19-Patienten steigt stetig und mit rasanter Geschwindigkeit. Das medizinische Personal stößt daher zunehmend an die Grenzen ihrer Belastung. Aus diesen Gründen ruft die Bundesregierung noch einmal alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich impfen zu lassen.
Denn die Tatsache, dass immer noch zu viele Menschen in Deutschland ungeimpft sind, erschwert und gefährdet eine nachhaltige und auch langfristige Bewältigung des Infektionsgeschehens. So ist die Inzidenz bei Ungeimpften um ein Vielfaches höher als bei Geimpften und auch bei den besonders schweren und äußerst betreuungsintensiven Verläufen handelt es sich weit überwiegend um ungeimpfte Patientinnen und Patienten. Zunehmend müssen sogenannte „elektive“, also vermeintlich verschiebbare, Eingriffe bereits wieder verschoben werden. Das stellt für betroffenen Menschen oftmals eine starke Belastung dar.
Darüber hinaus betont die Bundesregierung noch einmal die Wichtigkeit einer Auffrischungsimpfung („Booster“) und dass diese zeitnah alle erhalten sollen.
Aufruf, sich freiwillig zu testen
Um einen aktuellen Überblick über das Infektionsgeschehen sicherzustellen und Infektionsketten zu durchbrechen, rücken auch umfangreiche Testungen wieder mehr in den Vordergrund. Daher werden Bürgertests wieder kostenlos angeboten.
„Es ist auch ein Zeichen der Solidarität mit den im Gesundheitswesen Beschäftigten, in den kommenden Wochen besondere Achtsamkeit walten zu lassen“, betont Merkel in ihrer Videoschaltkonferenz mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 18. November. Daher appellieren die Bundeskanzlerin sowie die Regierungschefinnen und -chefs der Länder an alle – auch geimpfte und genesene – Bürgerinnen und Bürger, sich über die AHA+AL-Regeln hinaus, auch im privaten Kontext, regelmäßig testen zu lassen.
Nächster Corona-Gipfel am 09. Dezember
Am 09. Dezember sollen die Wirkungen der Maßnahmen sowie das weitere Vorgehen diskutiert werden. Für Bayern kündigte Ministerpräsident Markus Söder bereits deutliche Verschärfungen der Schutzmaßnahmen an.
Bundesregierung / RNRed