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Mit der Einigung von Union und SPD am vergangenen Wochenende hinsichtlich der Erbschaftsteuerreform dürfen Wirtschaftsunternehmen nun aufatmen. Der erarbeitete Kompromiss sieht die weitgehende Verschonung von Betriebsvermögen im Mittelstand vor. Mit dem aktuellen Beschluss ist gewährleistet, dass die Firmennachfolge nicht durch steuerbedingte Abgaben gefährdet wird, solange der übernommene Betrieb fortgeführt und die Arbeitsplätze erhalten bleiben.

„Nach mehr als eineinhalb Jahren Bangen haben die Betriebe nun Planungssicherheit. So können sie anstehende Betriebsnachfolgen endlich tatkräftig angehen“, so Toni Hinterdobler, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz. „Mit dieser Neuregelung können wir gut leben.“

Die Reform der Erbschaftsteuer war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht das geltende Erbschaftsteuerrecht im Dezember 2014 für grundgesetzwidrig erklärt hatte. Die Richter störten sich an den Ausnahmen für Betriebserben. „Der ostbayerische Mittelstand musste daraufhin wesentliche Verschärfungen bei Betriebsnachfolgen befürchten“, so Hinterdobler. Das zunächst von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble vorgelegte Eckpunktepapier hätte den Tod vieler Unternehmen nach sich gezogen, verdeutlicht die Handwerkskammer die Bedeutung der jetzigen Entscheidung. „Daher haben wir frühzeitig das Gesetzgebungsverfahren kritisch und konstruktiv begleitet. Wir haben uns als Interessenvertretung des ostbayerischen Handwerks in den zuständigen Ministerien und Entscheidungsgremien mit sachlichen Argumenten eingebracht und für den Erhalt der Verschonungsregelungen stark gemacht“, sagt der Hauptgeschäftsführer. Die Zahl der Betroffenen wäre groß gewesen – immerhin stehen im ostbayerischen Handwerk in den nächsten zehn Jahren 11.000 Betriebe potentiell zur Übergabe an.

Laut der Kammer konnten auch für den Mittelstand positive Bewertungsmodelle, die den Besonderheiten einzelner Branchen Rechnung tragen, erhalten werden. Zudem soll die Reform verhindern, dass aufgrund der derzeitigen Niedrigzinsphase unrealistische steuerliche Unternehmenswerte errechnet werden. „Die Verlängerung der Frist von ein auf zwei Jahre bei der Reinvestitionsklausel ist für unsere Unternehmen eine erhebliche Erleichterung. Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten sind vom Lohnsummennachweis befreit“, hebt Hinterdobler hervor. Das sei aus Sicht des Handwerks eine „sehr erfreuliche Nachricht“.

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Toni Hinterdobler, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
Foto: Foto Graggo

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