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Die studentischen Hilfskräfte an der Bibliothek der Universität Regensburg werden aktuell großteils nach dem Mindestlohngesetz bezahlt - obwohl ein ministerielles Schreiben aus dem Jahr 2010 den Universitäten deutlich macht, dass diese Beschäftigten dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) unterliegen. Die Regensburger Landtagsabgeordnete Margit Wild hat dazu nun eine Anfrage zum Plenum eingereicht und will von der Staatsregierung wissen, wie sie das einschätzt.


Die Anfrage im Wortlaut: "Ist es richtig, dass an der Universität Regensburg studentische Hilfskräfte der Universitätsbibliothek entgegen der Empfehlung des Wissenschaftsministeriums nicht nach den Bedingungen des TV-L beschäftigt sind, sondern lediglich nach MiLoG bezahlt werden und wie schätzt die Staatsregierung dieses Vorgehen ein?"

Die sozialdemokratische Politikerin erklärt hierzu: "Staatliche und öffentliche Einrichtungen erfüllen eine Vorbildfunktion. Es darf nicht sein, dass gerade hier Tarifverträge und Vorschriften bewusst ignoriert werden. Gerade der Staat muss seine Beschäftigten anständig bezahlen". Die Abgeordnete ergänzt, dass den Universitäten dafür gegebenenfalls ein höheres Budget zur Verfügung gestellt werden müsse.

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