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Dem suspendierten Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs droht kein zweiter Prozess. Das Landgericht Regensburg wies die Anklage wegen Spenden des Immobilien-Zentrums zurück.

Bereits im vergangenen Oktober hatte die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Vorteilsannahme und Bestechlichkeit erhoben. Aufgrund anderweitiger Rechtshängigkeit hat die 5. Strafkammer des Landgerichts Regensburg nun die Eröffnung eines zweiten Hauptverfahrens gegen Joachim Wolbergs wegen Spenden des Immobilienzentrums Regensburg (IZ) an den SPD-Ortsverein Stadtsüden abgelehnt.

Als Grund nennt das Landgericht „eine untrennbare Verknüpfung mit Tatvorwürfen“, die schon Gegenstand der seit 24. September 2018 laufenden Hauptverhandlung wegen Spenden des Bauteams Tretzel (BTT) sind. Diese Verknüpfung führe zu einem „Verfahrenshindernis“, so das Landgericht, und damit zu einem Befassungsverbot. Die Anklage der Staatsanwaltschaft unterbleibe folglich aus Rechtsgründen.

Beschluss noch nicht rechtskräftig

Der Beschluss des Landgerichts Regensburg vom 11. März 2019 ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft habe noch die Möglichkeit, innerhalb einer Woche Beschwerde gegen die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens einzulegen, so das Landgericht.

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