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Christian Schlegl wird der Prozess gemacht. Das Landgericht Regensburg hat die Anklage gegen den früheren OB-Kandidaten zugelassen. Schlegl muss sich unter anderem wegen der Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Verstöße gegen das Parteiengesetz vor Gericht verantworten.   

Mit Beschluss vom 11. September 2020 hat das Landgericht Regensburg die Anklage der Staatsanwaltschaft Regensburg gegen den früheren OB-Kandidaten der Regensburger CSU, Christian Schlegl, zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Ein zeitlicher Rahmen steht noch nicht fest.  

Falschaussagen im Wolbergs-Prozess?   

Schlegl werden Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Verstöße gegen das Parteiengesetz im Zusammenhang mit der Verschleierung von Wahlkampfspenden aus der Immobilienbranche anlässlich seiner Bewerbung für das Oberbürgermeisteramt der Stadt Regensburg bei der Kommunalwahl 2014 vorgeworfen. Das relevante Spendenaufkommen beziffert die Anklage mit rund 150.000 Euro.  

Dem früheren OB-Kandidaten werden außerdem uneidliche Falschaussagen bei seinen Vernehmungen als Zeuge im Prozess gegen Joachim Wolbergs, Volker Tretzel, Franz W. und Norbert Hartl zur Last gelegt.

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