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Wenn der Frühling kommt, bevölkern wieder mehr Radfahrer die Straßen Regensburgs. Um sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht unnötig zu gefährden, gelten für sie im Innenstadtbereich spezielle Verkehrsregeln.

Am 1. März ist Frühlingsanfang ? zumindest in meteorologsischer Hinsicht. Egal, ob es noch ein bisschen frostig ist, oder nicht, viele holen jetzt schon ihren Drahtesel aus dem Keller und fahren mit dem Rad zur Schule, Uni oder in die Arbeit. Damit das Radeln im Straßenverkehr jedoch nicht zum Großkampf gegen die anderen Verkehrsteilnehmer wird, müssen auch Radler die wichtigsten Verkehrsregeln kennen.

Verkehrsberuhigte Altstadt

Fußgänger und Radfahrer passen einfach nicht zusammen, zumindest dann, wenn sie im verkehrsberuhigten Bereich aufeinander treffen. Was dem einen recht ist, muss dem anderen nicht billig sein. Während die einen in aller Ruhe spazieren und flanieren wollen, haben die anderen das Rad als schnellstes Fortbewegungsmittel in der verwinkelten Altstadt entdeckt. Denn mit dem Rad kommt man in den verwinkelten Gässchen doch viel schneller von A nach B als etwa mit dem Auto.

Allerdings sind viele Teile der Altstadt Fußgängerzone und diese ist ausschließlich Fußgängern vorbehalten. Lediglich für die Altstadtbuslinie sowie den Lieferverkehr gelten hier Sonderregelungen. In den Fußgängerzonen ist Radfahren verboten. Die einzige Ausnahme: Zwischen dem Kohlenmarkt und dem Haidplatz ist das Radfahren von Ost nach West erlaubt.

Einbahnstraßen

In einigen Einbahnstraßen ist das Radfahren auch in Gegenrichtung erlaubt. Diese Einbahnstraßen sind mit den Zusatzschildern "Radfahrer frei" und "Radfahrer im Gegenverkehr" beschildert.
 
Wohnverkehrsstraßen

Wohnverkehrsstraßen sind eine spezielle Regensburger "Erfindung". Diese Verkehrsregelung ermöglicht es, den unerwünschten Fremdverkehr herauszuhalten und gleichzeitig die Straße für alle die zu öffnen, die ein berechtigtes Interesse haben, hier hineinzufahren. Zudem wird bei dieser Lösung das Radfahren erlaubt. Dabei gilt grundsätzlich: Radfahren ist erlaubt, aber Fußgänger haben Vorrang, Autos müssen Schrittgeschwindigkeit fahren!

Bushaltestellen

An Bushaltestellen haben ein- oder aussteigende Fahrgäste immer Vorrang. Radfahrer dürfen bei haltenden Bussen nur mit Schrittgeschwindigkeit und mit einem solchen Abstand vorbeifahren, dass sie aus- und einsteigende sowie wartende Passagiere nicht behindern und gefährden.

Gekennzeichnete Radwege

Überall dort, wo blaue Radwegeschilder angebracht sind, müssen Radfahrer diese Wege auch benutzen. Sie dürfen lediglich dann auf der Straße radeln, wenn  der Radweg beispielsweise im Winter nicht geräumt ist. Dort wo keine blauen Schilder an Radwegen montiert sind, dürfen Radfahrer zwischen dem Radweg und der Straße frei wählen.

Geisterradler

Das Radfahren ist grundsätzlich nur auf dem in Fahrtrichtung gesehen rechten Radweg erlaubt. Nur wenn es die Beschilderung ausdrücklich erlaubt, dürfen Radfahrer auch den anderen Radweg benutzen.

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