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In der Zeit von Donnerstag bis Samstag, 16.-18.05., findet die diesjährige, insgesamt 184. Diözesanwallfahrt von Regensburg nach Altötting statt. Aus den Erfahrungen der zurückliegenden Jahre weist das Polizeipräsidium Oberpfalz auf die dabei entstehenden Verkehrsbehinderungen hin.
 
Der Abmarsch der Wallfahrer erfolgt am 16.05., um 08.00 Uhr, im Bereich der Albertus-Magnus-Kirche, im Stadtosten. Es werden annähernd 4.000 Pilger erwartet. Durch diese große Anzahl ist im Umfeld mit Behinderungen zu rechnen. Dies auch deshalb, weil sich eine Vielzahl von Pilgern erfahrungsgemäß mit Kraftfahrzeugen zum Abmarschpunkt bringen lässt. Daran sollten auch die Anwohner des erwähnten Areals denken. Bis zum Abmarsch der Pilger ist die Schwabenstraße nur in Richtung Bajuwarenstraße zu befahren.

Da die Wallfahrer die Bajuwarenstraße auf Höhe der Einmündung zur Markomannenstraße überqueren, müssen die Verkehrsteilnehmer hier mit Behinderungen und Sperrungen rechnen.
Die Franz-Josef-Strauss-Allee wird zwischen der Autobahn-Anschlussstelle Burgweinting und dem Unterislinger Weg, von 07.55 Uhr bis 08.30 Uhr gesperrt sein.
Der Pilgerweg führt wie im Vorjahr von der Franz-Josef-Strauß-Allee über die Römerstraße und Kirchfeldallee durch das Neubaugebiet in Burgweinting.

Ebenfalls gänzlich gesperrt ist die Ortsdurchfahrt Burgweinting  in der Zeit von 08.15 bis 09.30 Uhr. Der Verkehr wird von Polizeibeamten geregelt. Ortskundigen wird empfohlen Burgweinting über die Osttangente und die Bundesstraße 15 zu umfahren.

Im südlichen Landkreis Regensburg wird zunächst die Bundesstraße 15 an der sogenannten "Spinne" in Obertraubling durch den Pilgerzug tangiert sein.
Von Obertraubling setzten die Wallfahrer ihren Weg auf der Staatsstraße 2111 über Mangolding - Sünching nach Geiselhöring zur Landkreisgrenze Regensburg/Straubing fort.

Die große Pilgerzahl macht im gesamten Bereich immer wieder, auch kurzfristige Eingriffe in den Verkehrsfluss erforderlich.
 
Die Erkenntnisse der Vorjahre nimmt die Polizei zum Anlass, sowohl auf die zu erwartenden Verkehrsbehinderungen in Form von Sperrungen und Stauungen, als auch auf die Beschilderungen und Verkehrshinweise hinzuweisen.

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