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Mit Gutscheinen für Schulmaterial unterstützen die Waisenhausstiftung Stadtamhof und Papier Liebl auch in diesem Jahr wieder Familien.  Ab 16. Juli sind die Gutscheine beim Amt für Jugend und Familie erhältlich.
 
Gerade für Familien, deren Einkommen nur knapp über dem Regelsatz liegen, wird der jährliche Einkauf von Schulmaterial für ihre Kinder zur Hürde. Hefte, Mappen, Einbände, Stifte: Die Liste ist lang. Umso erfreuter zeigte sich Bürgermeister Joachim Wolbergs als der Geschäftsführer von Papier Liebl, Dieter Krakowitzer, zusicherte: "Wir halten an der Aktion fest und vergeben auch dieses Jahr an bedürftige Kinder Gutscheine für Schulmaterial."
 
"Auch wenn nicht mehr so viele Gutscheine wie in den vergangenen Jahren benötigt werden, gibt es immer noch viele, die durch das Gesetz nicht berücksichtigt werden. Sehr viel kann bereits über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) abgedeckt werden. Aber wir wollen genau die Kinder und Jugendlichen unterstützen, für die das BuT nicht greift. Es darf nicht sein, dass diese Kinder und Jugendlichen die Leidtragenden sind", so Bürgermeister Wolbergs.
 
Zusammen mit der Waisenhausstiftung Stadtamhof wird diese Aktion wie auch in den vergangenen Jahren realisiert. So können beim Amt für Jugend und Familie ab dem 16. Juli 2013 Anträge gestellt werden.
 
Begünstigte der Gutscheinaktion

Der Gutschein im Wert von 100 Euro zur Beschaffung von Schulsachen ist für Familien gedacht, deren Einkommen nur geringfügig über dem Schwellenwert liegen. Dazu gehören alle Familien, die für den Besuch von Kindertagesstätten (Kindergarten, Hort, Krabbelstube) und die Tagespflege oder die Mittagsbetreuung an Schulen bereits eine finanzielle Förderung durch das Amt für Jugend und Familie erhalten. 
 
Geldleistung oder Gutschein

Keinen Gutschein bekommen Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen von Hartz IV in einer Bedarfsgemeinschaft leben und deren Eltern am 1. August einen Anspruch auf Leistungen haben. Sie erhalten von dem für sie zuständigen Jobcenter zusätzlich 100 Euro für die Beschaffung von Schulbedarf. Davon werden 70 Euro zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar ausgezahlt. Eine Geldleistung in Höhe von 100 Euro aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket gibt es außerdem für
Familien,
·         die im Rahmen der Sozialhilfe eine Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten,
·         die wegen ihres geringen Einkommens auf Wohngeld angewiesen sind,
·         die einen Kinderzuschlag über die Familienkasse bei der Arbeitsagentur beziehen,
·         die als Asylbewerber anspruchsberechtigt sind.
 
Ein Formular zur Antragstellung ist unter www.regensburg.de eingestellt. Es kann bereits vorab von den Eltern ausgefüllt und mitgebracht werden.
 
Die Ausgabe der Gutscheine erfolgt ab 16. Juli bis 31. Oktober durch die wirtschaftliche Jugendhilfe des Amtes für Jugend und Familie in der Richard-Wagner-Straße 17 zu folgenden Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch und Freitag 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 13 Uhr und 15 bis 17.30 Uhr
 
Rückfragen zur Gutscheinaktion werden unter der Telefon 0941/507-1512 beantwortet.
 
Um einen zügigen und unkomplizierten Ablauf zu gewährleisten, sollten die Antragsteller die aktuellen Bescheide zur Kindertagesbetreuung mitbringen. Ansonsten müsste ein  Einkommensnachweis vorgelegt werden, damit die Bedürftigkeit geprüft werden kann. Auf jeden Fall ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis/Pass) notwendig.

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