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Kinder und Jugendliche unter 25 Jahre, deren Eltern entweder Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, können vom "Bildungs- und Teilhabepaket" profitieren. Dazu gehören Leistungen für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf. Gewährt werden pro Schuljahr pauschal 100 ?, die in Teilbeträgen von 70 ? im August und 30 ? im Februar ausbezahlt werden ? vorausgesetzt, die Kinder besuchen eine allgemeinbildende Schule und bekommen keine Ausbildungsvergütung.

Während Kinder, deren Eltern Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen, diese Leistung automatisch erhalten, muss für Kinder, deren Eltern Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, ein eigener Antrag gestellt werden. Die Anträge müssen bis spätestens 31.8. beim Landratsamt Regensburg eingehen, damit sie noch berücksichtigt werden können.

Die Antragsformulare sind zu finden im Internet auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-regensburg.de in der Rubrik "Bürgerservice" bei "Soziale Hilfe". Sie können auch beim Sozialamt des Landratsamtes Regensburg angefordert werden. Außerdem geben viele Schulen die Formulare bereits aus. Für Schulanfänger und für Jugendliche ab 16 sollte eine Schulbescheinigung für das Schuljahr 2013/14 beigelegt werden.

Für Kinder, die ihren Wohnsitz im Landkreis Regensburg haben, ist das  Landratsamt Regensburg ? Amt für soziale Angelegenheiten ? Altmühlstr. 3, 93059 Regensburg zuständig. Ansprechpartner: Ulrich Meier, Telefon 0941/4009-614.

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