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Seit Samstag, 24.08., ist die Zustellung der rund 100.000 Wahlberechtigungskarten für die Landtags- und Bezirkswahl sowie für fünf Volksentscheide über Änderungen der Bayerischen Verfassung im Stadtgebiet Regensburg abgeschlossen. Haben Sie noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten, glauben jedoch stimmberechtigt zu sein, können Sie sich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.

Für Stimmberechtigte, die am Wahlsonntag keinen Wahlraum aufsuchen können, besteht nun außerdem die Möglichkeit der Briefwahl. Der dazu notwendige Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen kann sowohl persönlich in den Bürgerbüros Stadtmitte, Nord und Burgweinting sowie beim Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr ? Zulassungsstelle beantragt werden als auch auf dem Postweg, per E-Mail oder per Online-Formular unter www.regensburg.de/wahlen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist für die Antragstellung bereits ein entsprechender Vordruck vorhanden.
 
Bürgerinnen und Bürgern mit einer Gehbehinderung wird empfohlen, die Briefwahl als Alternative in Betracht zu ziehen, weil nicht in allen Wahlräumen ein barrierefreier Zugang gewährleistet ist. Bei welchen Wahlräumen dies der Fall ist, kann aus der Wahlbenachrichtigung ersehen werden: Das Rollstuhlfahrer-Symbol steht für einen barrierefreien Zugang, ansonsten sind die Worte "Raum nicht barrierefrei" aufgedruckt.
 
Die gesetzliche Frist für die Beantragung von Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 13. September 2013, um 15 Uhr. Im Falle einer nachgewiesenen und plötzlichen Erkrankung, die verhindert, dass der Wahlraum persönlich aufgesucht werden kann, können Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag, spätestens 15 Uhr, beantragt werden.
 
Die Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen muss schriftlich (auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, als formloser Brief, per Telefax unter 507-2039 oder Onlineantrag unter www. regensburg.de) oder mündlich beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Bei schriftlichem Antrag ist grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift des / der Stimmberechtigten notwendig. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch eine gesonderte schriftliche Vollmacht nachweisen, dass sie / er dazu berechtigt ist. Eine Generalvollmacht zu Erledigung "aller Geschäfte" ist nicht ausreichend.
 
Die Wahlbenachrichtigungskarten für die Bundestagswahl am 22. September 2013 werden ebenfalls in diesen Tagen zugestellt. Die Zustellung wird bis zum 1. September 2013 abgeschlossen sein.
 
Umfangreiche Informationen zur Landtags- und Bezirkswahl stehen auch im Internet unter der Adresse www.regensburg.de/wahlen zu Verfügung. Telefonische Auskünfte erteilt das Wahlamt der Stadt Regensburg unter Telefon 0941/507-4444.

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