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In der kalten Jahreszeit sind Krankheiten keine Seltenheit. Doch welche Regeln und Vorschriften müssen Sie im Krankheitsfall beachten und einhalten, um nicht in eine unangenehme Situation mit Ihrem Chef zu geraten? Wir haben es für Sie zusammengefasst. 





Welche Fristen muss der Arbeitnehmer einhalten?

Krankmeldung: Sobald bekannt ist, dass Sie am jeweiligen Tag nicht zur Arbeit erscheinen können, müssen Sie sich unverzüglich krankmelden, auf jeden Fall vor Beginn der eigentlichen Arbeitszeit. Geben Sie zudem die ungefähre Anzahl der Fehltage mit an. Haben Sie auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall, melden Sie sich selbst oder ein Angehöriger so bald wie möglich beim Arbeitsgeber, um ihm davon zu berichten.

Attest: Erscheinen Sie länger als 3 Tage nicht zur Arbeit, ist die Krankmeldung spätestens am vierten Tag beim Arbeitgeber nachzureichen. Unter diese Frist fällt auch das Wochenende, allerdings wird keiner gezwungen am Wochenende zu seiner Arbeitsstelle zu fahren, um seine Krankmeldung abzugeben. Sind Sie Freitag erkrankt, muss das Attest bis spätestens Montag abgegeben werden. Sind Sie Mittwoch oder Donnerstag erkrankt, ebenso. Das heißt am nächstfolgenden Arbeitstag innerhalb der vorgegeben Frist. Diese Frist gilt allerdings nicht, wenn der Arbeitgeber etwas anderes vorgibt. Verlangt er das Attest bereits am selben Tag, müssen Sie diese Angabe einhalten. Den Schein können Sie selbst abliefern, per Post versenden oder durch Beauftragung einer Vertrauensperson an die Arbeitsstelle leiten.

E-Mail schreiben oder lieber doch Anrufen?

Sofern nichts vom Arbeitgeber vorgegeben ist, ist das Ihnen selbst überlassen. Legt er aber fest, dass Sie sich im Krankheitsfall z.B. per Telefon zu melden haben, ist dies einzuhalten. Um dies herauszufinden, wenden Sie sich an den Stellvertreter Ihres Chefs oder die Personalabteilung. Diese werden Ihnen die notwenigen Vorschriften mitteilen.

Kann ich im Krankheitsfall gekündigt werden?

Ein Krankheitsfall schützt nicht vor einer Kündigung. Damit die Kündigung aber wirklich rechtskräftig ist, muss bewiesen sein, dass der Arbeitnehmer die Krankheit nur vorgetäuscht hat. Werden Sie beispielsweise dabei erwischt, wie Sie im Krankheitszeitraum einer Nebentätigkeit nachgehen, kann das Konsequenzen nach sich ziehen.

Zu spät krankgemeldet! Was nun?

Hierbei ist die vorgegebene Pflicht nicht eingehalten worden und es droht im schlimmsten Falle eine Abmahnung. Wiederholen Sie dies, kann es auch zu einer Kündigung kommen. Hierbei muss der Arbeitgeber jedoch die genauen Gründe und Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers angeben können. Es ist dem Arbeitgeber sogar erlaubt, den Lohn so lange einzubehalten, bis Sie die Krankmeldung nachgereicht haben. Sobald die Krankmeldung beim Chef eingegangen ist, muss das Gehalt für den Zeitraum ausgezahlt werden.

Mein Kind ist Krank! Was muss beachtet werden?

Zuerst melden Sie sich unverzüglich bei Ihrem Arbeitgeber. Nach dem Arztbesuch legen Sie ihm eine Bescheinigung vom Kinderarzt vor. In diesem Falle muss das Kind gepflegt werden, weshalb Ihnen der Arbeitsausfall zusteht und somit nicht zur Kündigung führen kann.

Was passiert bei langandauernder Krankheit und was ist einzuhalten?

Bei einer Krankheitsdauer von sechs Wochen wird Ihnen Ihr Gehalt normal weitergezahlt. Danach bekommen Sie Krankengeld, welches Sie eineinhalb Jahre beziehen können. Das Krankengeld wird von der Krankenkasse gezahlt und entspricht etwa 70% des Ursprungsgehalts. Um Anspruch auf Krankengeld zu erhalten, müssen Sie auch die Krankenkasse über die Krankheit informieren und die nötigen Fristen einhalten. Der Arbeitgeber kann auch nach Ablauf der sechs Wochen wieder eine Krankheitsbescheinigung verlangen. Der Arzt stellt im Normalfall nur noch einen Schein für die Krankenkasse aus, welcher aber nicht beim Arbeitgeber eingereicht werden kann, da dort die Art der Krankheit festgehalten ist und diese der Arbeitgeber nicht erfahren darf. Empfohlen wird in diesem Fall ein Gespräch mit dem zuständigen Arzt.

Krank im Urlaub

Erkranken Sie im Urlaub, bedeutet das nicht, dass Sie nun Ihre freien Urlaubstage krank daheim im Bett auskurieren müssen. Gehen Sie zum Arzt und lassen sich ein Attest zur Arbeitsunfähigkeit ausschreiben, welches Sie schließlich beim Arbeitsgeber nachreichen. In diesem Falle können Sie die Urlaubstage nach Absprache mit Ihrem Chef zu einem anderen Zeitpunkt nachholen.

Krankheit selbst verschuldet

Gilt dies alles auch wenn ich einen Sport ausübe, mich dabei verletzt habe und es somit gewissermaßen selbstverschuldet habe? Das kommt ganz auf die Sportart drauf an. Kickboxen beispielsweise könnte schon als grenzwertig ausgelegt werden. Dies könnte nach sich ziehen, dass Ihnen der Lohn während der Krankheit nicht fortgezahlt wird. Auch wenn Sie z.B. betrunken am Steuer einen Unfall bauen, ist die Lohnfortzahlung nicht gesichert.

Muss ich im Krankheitsfall zuhause im Bett bleiben?

Nein, das kommt ganz auf die Art der Krankheit an. Leiden Sie an einem Burnout oder Depression, ist es wichtig an die frische Luft zu gehen und sich zu bewegen. In diesem Falle kann Ihnen nichts passieren, wenn Sie vom Arbeitgeber erwischt werden. Es hängt immer mit der jeweiligen Krankheit zusammen und muss glaubwürdig sein. Tätigkeiten die die Krankheit verschlimmern, sollten Sie auf keinen Fall ausführen. Ein kurzer Einkauf kann nicht mit einer Kündigung oder Lohnverweigerung bestraft werden.

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