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Die Sommerzeit steht vor der Tür und die warmen Temperaturen locken wieder  raus auf den Balkon. Oft sind Probleme mit dem Nachbarn vorprogrammiert. Darf er sich beschweren, wenn ich Pflanzen auf meinen Balkon anbringe oder grille? Wir haben für Sie zusammengefasst, was auf dem Balkon erlaubt ist und was nicht. 

Sichtschutzgitter
Im Allgemeinen steht es dem Mieter frei, wie er seinen Balkon gestaltet, dennoch ist wichtig, dass der äußere Gesamteindruck des Hauses nicht in Mitleidenschaft gezogen wird. So dürfen Sie bis zur Höhe der Balkonbrüstung ein Sichtschutzgitter anbringen, sofern dieses zur Außenfassade des Hauses passt. Bei Sichtschutzmaßnahmen mit auffälligen Muster und Farben sollten Sie auf jeden Fall zuvor mit dem Vermieter reden und anfragen, ob dies in Ordnung ist.  Nicht erlaubt ist eine Anbringung eines Vorhangs, der den ganzen Balkon umschließt. Wenn Sie eine Markise an Ihren Balkon anbringen wollen, müssen Sie zuvor auf jeden Fall mit Ihrem Vermieter reden, da dies einen Eingriff in die Bausubstanz darstellt. Ein Sonnenschirm ist immer erlaubt.

Pflanzen
Wie oben bereits genannt, steht die Gestaltung des Balkons dem Mieter frei. Auch Blumenkästen dürfen Sie innen und außen am Balkon anbringen, ohne zuvor beim Vermieter anzufragen. Es darf allerdings keine Gefahr für vorbeilaufende Personen bestehen und auch darf beim Blumengießen kein Wasser die Fassade herunterlaufen. Herabfallende Blätter oder Blumen müssen von jedem Mieter selbst entsorgt werden.  Nicht erlaubt sind Ranken, die das Mauerwerk beschädigen könnten.

Grillen
Dem Mieter einer Wohnung ist es grundsätzlich gestattet auf seinem Balkon zu grillen, außer es wurde bereits im Vorfeld vom Vermieter im Mietvertrag festgelegt, dass dies verboten ist. Dann haben sich alle Mieter daran zu halten. Zudem dürfen Sie auch keinen Holzkohlengrill verwenden, da durch den Betrieb eines solchen Grills Rauch und Dunst entsteht, der andere Mitmieter belästigen könne. Grundsätzlich sollten Sie sich den anderen Mietern und den Nachbarn gegenüber rücksichtsvoll verhalten.

Rauchen
Auch das Rauchen von Zigaretten ist dem Mieter grundsätzlich erlaubt. So wie auch die Abgase von Autos in die Wohnung eindringen können, kann das eben auch der Zigarettenrauch. Hiervor müssen sich die Mieter selbst „schützen“. Beschweren sich allerdings Mieter über ihre Nachbarn aufgrund übermäßigen Rauchens, können durch den Vermieter bestimmte Zeiten festgelegt werden, an die sich die Raucher zu halten haben.

 

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