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Wahlbenachrichtigungskarten für die Landtags- und Bezirkswahl sowie die Abstimmungsbenachrichtigungsbriefe für den Bürgerentscheid am 14. Oktober 2018 werden im Stadtgebiet bis spätestens 22. September 2018 zugestellt.

Personen, die bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, dennoch in der Stadt Regensburg stimmberechtigt zu sein, müssen sich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, dass sie ihr Stimmrecht nicht ausüben können.

Für die Stimmberechtigten, die am Wahlsonntag keinen Wahlraum aufsuchen können, besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Der dazu notwendige Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen kann sowohl persönlich in den Bürgerbüros Stadtmitte, Nord und Burgweinting beantragt werden als auch auf dem Postweg als formloser Brief, per Telefax unter 507-2039, per E-Mail oder online unter www.buergerserviceportal.de/bayern/regensburg. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist für die Antragstellung bereits ein entsprechender Vordruck vorhanden.
Eine telefonische Antragstellung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Bei schriftlichem Antrag ist grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift der Stimmberechtigten bzw. des Stimmberechtigten notwendig. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, dazu berechtigt zu sein.

Bürgerinnen und Bürgern mit einer Gehbehinderung wird empfohlen, die Briefwahl als Alternative in Betracht zu ziehen, weil nicht in allen Wahlräumen ein barrierefreier Zugang gewährleistet ist. Bei welchen Wahlräumen dies der Fall ist, kann aus der Wahlbenachrichtigung ersehen werden: Das Rollstuhlfahrer-Symbol steht für einen barrierefreien Zugang, ansonsten sind die Worte „Raum nicht barrierefrei" aufgedruckt.

Die gesetzliche Frist für die Beantragung von Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 12. Oktober 2018, um 15 Uhr. Im Falle einer nachgewiesenen und plötzlichen Erkrankung, die verhindert, dass der Wahlraum persönlich aufgesucht werden kann, können Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag, spätestens 15 Uhr, beantragt werden.

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