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Bei Geld hört die Freundschaft auf, sagt der Volksmund. Und in der Tat haben Geld und Geschäfte  schon so einige Partnerschaften zerstört. Eigentlich Grund genug, um sich näher mit dem Thema Finanzen zu beschäftigen. Denn egal, ob nun in einer langjährigen Beziehung oder in einer Ehe, man sollte sich stets über die aktuelle Lage der finanziellen Situation untereinander aufklären. Denn spätestens dann, wenn die Ehe eingegangen wurde, kommt das Thema ohnehin auf den Tisch – schon alleine aufgrund der steuerlichen Fragen.

Gemeinsame Steuererklärung?

Aus zwei mach eins und geldwerte Vorteile: Doch nur wenn diverse Fragen gemeinsam beantwortet werden, wofür benötigte Dokumente und Unterlagen zum einen gesammelt als auch angefordert werden müssen. Gerade deswegen ist es wichtig, dass das Gegenüber über abgeschlossene Verträge und etwaige Planungen informiert ist. Ein weiteres Thema, welches diesbezüglich bedacht werden sollte, sind die Vollmachten. 

Zwar ist die Steuererklärung keine Pflicht, jedoch kann eine solche durchaus Sinn machen, da die Einkommen zusammengenommen werden und sich die Freibeträge im Normalfall verdoppeln. Verdienen die Ehepartner dasselbe, verändert sich das individuelle Ergebnis nicht wirklich. Bei einem unterschiedlichen Gehalt lohnt sich die Steuererklärung jedoch immer. Mit einem höherem Einkommen steigt die Steuerbelastung, was dazu führt, dass , derjenige, der weniger verdient, gegebenenfalls zwar höhere Steuern zahlen muss als es bei einer Einzelveranlagung der Fall wäre, jedoch spart der mehr verdienende Partner aufgrund der Überproportionalität in der Regel mehr ein. Was im Schluss dazu führt, dass am Ende mehr zurückbezahlt wird. Somit kann das Familieneinkommen durch die Senkung der Steuerbelastung insgesamt erhöht werden.
 
In der Regel ist folgendes der Fall: Je größer der Einkommensunterschied, desto größer die Steuerersparnis durch die gemeinsame Steuererklärung.

Gemeinschaftskonten – was dafür spricht, was dagegen

Gibt es mehr als einen Inhaber, spricht man von einem  Gemeinschaftskonto. Zu beachten ist hier, dass ein gemeinsames Konto jedoch nicht automatisch bedeutet, dass das Guthaben beiden je zur Hälfte gehört. Die Inhaberschaft des Kontos, also die namentlich festgelegten Kontoinhaber, betrifft das Verhältnis zur Bank. Wie die genauen Besitzverhältnisse aussehen, müssen die Partner letzten Endes untereinander regeln.

Grundsätzlich ist ein gemeinsames Konto übersichtlicher und vor allem durchsichtiger als mehrere. Man muss jedoch Acht geben, da es bei Erb- oder Trennungsfällen durchaus zu Problemen kommen kann, weshalb auch hier eine Handhabung solcher Fälle von vornherein besprochen und festgehalten werden sollte.

Das sogenannte Oder-Konto mit mindestens zwei Kontoinhabern ist die gängigste Form des Gemeinschaftskontos. Unabhängig voneinander können beide über das Konto verfügen. Jeder Inhaber kann Zahlungen, Abhebungen etc. machen. Gehaftet wird jedoch gemeinsam, somit kann sich die Bank für offene Forderungen an jeden einzelnen Kontoinhaber wenden.

Prinzipiell kann gesagt werden, dass ein Gemeinschaftskonto sicherlich seine Vorzüge für den täglichen Zahlungsverkehr hat – denn Partner können Anschaffungen bequem über das gemeinsame Konto tätigen. Sobald es zu größeren Gutschriften kommt, die eindeutig dem Eigentum eines Kontoinhabers zuzurechnen sind, sollten die Paare jedoch achtsam sein, denn Sie müssen davon ausgehen, dass dem Fiskus größere Einzahlungen auf Dauer nicht verborgen bleiben.

Es ist zweifelsohne möglich den Überblick über die gemeinsamen Finanzen mithilfe eines gemeinsamen Girokonto zu behalten. Wichtig bleibt hierbei, dass man unbedingt auch auf die steuerliche Seite sowie den Partner achten sollte.

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