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Die steigende Anzahl von Corona-Infektionen rund um das Stadtgebiet wirft Fragen bezüglich der Kommunalwahl auf. Laut der Stadt Regensburg ist die Wahl am 15. März durch die Ausbreitung des Virus nicht gefährdet.

Nach dem derzeitigen Stand ist die Kommunalwahl am kommenden Sonntag durch die steigende Anzahl an Corona-Erkrankungen im Landkreis Regensburg nicht gefährdet. Die Stadt Regensburg erklärt, dass der Besuch der Wahllokale mit keinem besonderen Gesundheitsrisiko verbunden sei. Es gäbe keine Hinweise darauf, dass die Wahl nicht durchgeführt werden könne.

Schutzmaßnahmen

Die Stadt Regensburg erklärt in einer aktuellen Pressemitteilung, dass Wahlhelfer entsprechende allgemeine Hinweise zum Schutz vor Infektionskrankheiten erhalten würden. Ebenfalls seien in den Wahllokalen Aushänge mit den Verhaltensmaßregeln zum Schutz vor Infektionskrankheiten angebracht. Diese richten sich nach den Hinweisen des Robert-Koch-Instituts, beziehungsweise der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Für die Wahlhelfer sowie die Wähler gilt die übliche Hygieneempfehlung zum Schutz vor Infektionskrankheiten. Dazu gehören die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes, das Verzichten auf Händeschütteln und das Husten und Niesen in die Armbeuge. Nach Auskunft des örtlichen Gesundheitsamtes sind weder Einmalhandschuhe noch Desinfektionsmittel erforderlich, da der Keim auch bei richtigem Händewaschen abgetötet wird.

Wähler können sich durch das Mitbringen eines eigenen Stifts schützen. Bei diesem muss es sich um einen schwarzen oder blauen Kugelschreiber handeln. Es steht jedoch auch eine ausreichende Zahl an sauberen und unbenutzten Stiften zur Verfügung.

Die Wahlbehörden selbst dürfen keine eigenen infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen treffen. Die Gesundheitsbehörden beobachten die Entwicklung und treffen in Einzelfällen auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes die gebotenen Maßnahmen.

Wahl bei Erkrankung

Wenn aus Krankheitsgründen kein Wahllokal am Wahltag aufgesucht werden kann, kann die Briefwahl noch bis Freitag, 15 Uhr, beantragt werden. Nach Möglichkeit sollte der Antrag jedoch bis spätestens Donnerstag eingegangen sein, damit eine sichere Zustellung per Post gewährleistet ist. Bei plötzlicher Erkrankung oder einem neuen Kontakt mit einem Erkrankten können die Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag um 15 Uhr beantragt werden. Zur Abholung und Ablieferung im Wahlamt muss eine Vertrauensperson mit Vollmacht beauftragt werden. Das Wahlamt empfiehlt, bei plötzlicher Erkrankung den telefonischen Kontakt aufzunehmen.

Auch zu einem Mangel an Wahlhelfern wird es laut der Stadt Regensburg nicht kommen, da eine ausreichende Zahl von Helfern eingeplant und verfügbar sei. Für jeden Wahlbezirk seien zehn Wahlhelfer eingeplant, die Mindestbesetzung wäre sechs. In einem Notfall könnten auch benachbarte Stimmbezirke zusammengelegt werden.

Wahlverschiebung rechtlich nicht möglich

Auch bei dem Fall einer Ausbreitung des Virus wird es keine beweglichen Wahlvorstände oder Sonderbezirke geben. Wahlberechtigte in Krankenhäusern und Altenheimen können per Briefwahl wählen. Eine Verschiebung der Wahl sei rechtlich nicht möglich, da viele Briefwähler bereits abgestimmt hätten, so die Stadt weiter. Außerdem sei es noch nie vorgekommen, dass die Kommunalwahlen wegen eines außergewöhnlichen Ereignisses komplett verschoben werden müssen. Möglich wäre eine Erklärung der Ungültigkeit – dann müsste ein neuer Wahltermin festgelegt werden.

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