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Verstöße gegen die ab diesen Montag geltende Maskenpflicht in Bayern werden mit 150 Euro geahndet. Ladenbetreiber, die nicht sicherstellen, dass ihr Personal einen Mund-Nasen-Schutz trägt, müssen sogar mit einer Geldstrafe von 5.000 Euro rechnen. Die Maskenpflicht im ÖPNV und in Geschäften soll von der Polizei ab diese Woche kontrolliert werden.

Ab diesen Montag, 27. April, gilt bayernweit eine Maskenpflicht. Personen ab dem siebten Lebensjahr (das heißt ab dem sechsten Geburtstag) müssen ab sofort beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Medizinische Masken sind nicht notwendig. Eine selbst genähte Maske reicht, gegebenenfalls auch ein Tuch oder ein Schal, so das Bayerische Innenministerium.

Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen

„Wer gegen die ‚Maskenpflicht‘ verstößt, muss mit 150 Euro Geldbuße rechnen, die bei mehrmaligen Verstößen verdoppelt werden kann", erklärte dazu Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. Die Einhaltung werde außerdem kontrolliert. Ladenbetreibern, die nicht sicherstellen, dass ihr Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, droht sogar eine Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro.

Für Gesundheitsministerin Melanie Huml ist eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung unbedingt notwendig, um sich und andere vor Corona-Infektionen zu schützen. „Gerade beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln sind sonst die Infektionsgefahren besonders hoch“, argumentierte Huml. In Geschäften müssen die Ladenbetreiber dafür sorgen, dass Schutz- und Hygienekonzepte erstellt werden. Schon jetzt nutzen viele Läden spezielles Sicherheitspersonal zur Einhaltung der Schutzmaßnahmen und Hygienevorschriften. „Wenn alle Appelle der Ladenbetreiber an uneinsichtige Kunden nichts nutzen, kann auch die Polizei einschreiten“, so Herrmann.

Polizei kontrolliert Einhaltung der Maskenpflicht

Außerdem kündigte der Innenminister an, dass die Polizei im ÖPNV ab sofort bayernweit mehr Präsenz zeigen wird, um die Maskenpflicht zu kontrollieren. Kontrollschwerpunkte werden die Ballungsräume und stark frequentierte Verkehrsmittel sein, so das Innenministerium.

Darüber hinaus steht die Polizei in Bayern in einem engen Kontakt mit der Bundespolizei, die für den Bahnverkehr zuständig ist. Auch die Verkehrsverbünde und -betreiber stehen laut Herrmann in der Verantwortung. „In vielen Bereichen ist bereits spezielles Sicherheitspersonal unterwegs wie die U-Bahnwache", erläuterte der Minister. Dabei gehe es nicht nur um abgestimmte Kontrollen, sondern auch um die umfassende Information der Fahrgäste.

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