section_topline
Redaktions-Hotline: +49 (0)941 59 56 08-0
section_mobile_logo_top
section_header
section_navigation
section_breadcrumbs
section_component

Die Corona-Pandemie trifft alle hart – vor allem auch Unternehmen. Reiseausfälle, finanzielle Einbußen, drohende Insolvenzen, hinzu kommen neue Gesetze und Hilfspakete – kurzum: Es ist ein Wirrwarr, in dem kaum jemand mehr den Durchblick hat. Außer Experten. Rechtsanwalt Philipp Pruy ist Fachanwalt für Migrationsrecht und klärt die wichtigsten Fragen: Einreise nach Deutschland in Corona-Zeiten - was gilt für wen?

Ich bin Deutscher und möchte endlich nach Deutschland zurück: Was muss ich beachten?
RA Philipp Pruy: Vorab die gute Nachricht: Deutsche Staatsbürger dürfen – egal aus welchem Land der Erde sie zurückkehren – immer nach Deutschland einreisen.
Leider gibt es einen großen Haken: Auch als Deutscher muss man sich nach Rückkehr aus einem länger als 48-stündigen Auslandsaufenthalt insgesamt 14 Tage lang in häusliche Quarantäne begeben. Es ist nicht erlaubt, in dieser Zeit Besuch zu empfangen oder zur Arbeit zu gehen. Wer gegen die häusliche Quarantäne verstößt, muss mit Bußgeldern zwischen 500 und 10.000 Euro rechnen.
Ausnahmen gibt es jedoch für wichtige Berufsgruppen der öffentlichen Versorgung, wie beispielsweise bei Menschen, die im Gesundheitswesen oder bei der Polizei arbeiten. Auch Lkw-Fahrer, Busfahrer, Schiffskapitäne und Flugbegleiter müssen nicht in Quarantäne. Für Berufspendler gelten spezielle Regeln.

Ich fahre jeden Tag nach Tschechien in die Arbeit: Muss ich befürchten bei Rückkehr in Quarantäne gesteckt zu werden?
RA Philipp Pruy: Nein, Berufspendler müssen bei Rückkehr nicht in Quarantäne, wenn sie ihre Pendlerbescheinigung dabeihaben. Vordrucke findet man zum Beispiel auf der Homepage der Bundespolizei. Auch wenn beispielsweise Unternehmer eine unter 48-Stunden dauernde Geschäftsreise in ein anderes europäisches Land unternommen haben, müssen sie nicht in Quarantäne. Achten Sie in diesem Fall darauf, dass Sie nachweisen können, dass Ihre Geschäftsreise unter 48 Stunden gedauert hat. Hier reichen einfache Nachweise wie ein Tankbeleg aus Deutschland.

Ich bin Deutscher, meine Ehefrau US-Amerikanerin: Dürfen wir gemeinsam einreisen?
RA Philipp Pruy: Ja, als Ehegattin eines Deutschen liegt ein triftiger Grund für eine Einreise vor. Wichtig ist, dem Bundespolizisten etwa am Flughafen nachweisen zu können, dass man wirklich verheiratet ist, zum Beispiel durch einen Trauschein.
Aber Vorsicht: Eine Verlobung reicht in aller Regel nicht, um mit einreisen zu dürfen. Erst recht genügt keine „feste Beziehung“, auch wenn diese schon seit vielen Jahren besteht. Die Einreise in diesem Fall zu versuchen, endet ziemlich sicher in einem Alptraum: Aus dem Transitbereich geht es direkt mit dem nächsten Rückflug wieder in das Abreiseland zurück.

Ich bin Türkin, lebe und arbeite jedoch schon seit Jahren in Deutschland. Was gilt für mich?
RA Philipp Pruy: Wenn Sie einen deutschen Aufenthaltstitel oder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis haben und in Deutschland leben, dürfen Sie nach Deutschland einreisen wie ein deutscher Staatsbürger. Aber auch hier gilt die 14-tägige Quarantäne, sofern Sie nicht zu einer besonderen Berufsgruppe wie Krankenschwestern gehören.

Was ist mit EU-Bürgern? Darf mein österreichischer Kumpel mich für ein paar Tage besuchen?
RA Philipp Pruy: Nein, andere EU-Bürger dürfen nur aus triftigem Grund einreisen. Der Besuch eines österreichischen Freundes gehört da leider nicht dazu. Ein triftiger Grund kann beispielsweise die Durchreise durch Deutschland sein, um nach Hause in ein anderes EU-Land zu kommen. Oder ein wichtiger familiärer Anlass wie eine Beerdigung. Auch hier ist gut beraten, wer Nachweise im Gepäck hat, da sonst mit einer Zurückweisung an der Grenze gerechnet werden kann.

Ist unsere Lebensmittelversorgung durch Saisonarbeiter und Erntehelfer aus dem Ausland gesichert?
RA Philipp Pruy: Ja! Im April und Mai dürfen insgesamt 40.000 Saisonarbeiter und Erntehelfer per Flugzeug einreisen. Durch die Anreise per Flugzeug sollen stundenlange Busfahrten durch Europa vermieden werden und dadurch das Risiko einer gegenseitigen Ansteckung minimiert werden. Einmal in Deutschland angekommen, gelten strenge Auflagen wie die Trennung der neu ankommenden Arbeiter von bereits vorher eingereisten Saisonkräften und eine deutlich reduzierte Zimmerbelegung.

Eventfilter

section_breadcrumbs
footer
Cookie-Einstellungen
nach oben