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Frühlingssonne weckt Biergartenlaune. Nach wochenlangen Schließungen dürfen Gastronomen ab diesen Montag wieder Gäste bewirten – täglich bis 20 Uhr. Vorerst jedoch nur im Außenbereich. Sowohl für Gäste als auch für Wirte und Bedienungen gelten jedoch strenge Hygiene- und Schutzmaßnahmen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu reduzieren.

Ab diesen Montag dürfen in ganz Bayern Biergärten wieder öffnen. Auch alle anderen Speiselokale dürfen ab sofort in ihren Außenbereichen wieder Gäste empfangen, und das bis 20 Uhr. Ab kommenden Montag, 25. Mai, ist dann auch die Bewirtung im Inneren der Lokale bis 22 Uhr möglich. Bereits in den Außenbereichen der Lokale gelten nicht nur für die Gastronomen, sondern auch für alle Gäste bestimmte Regeln zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus. Was ist ab sofort in Biergärten und sonstigen Außenbereichen von Gaststätten erlaubt?

Welche Gaststätten dürfen öffnen?

Nach Angaben des bayerischen Wirtschaftsministeriums (STMWI) dürfen ab Montag, 18. Mai, Biergärten, Wirtsgärten und Freischankflächen öffnen. Die Öffnhungszeiten sind jedoch begrenzt: Spätestens um 20 Uhr müssen die Lokalitäten wieder schließen. 

Wer darf an einem Tisch sitzen?

Auch wenn die bayerische Staatsregierung die Ausgangsbeschränkung aufgehoben hat, die Kontaktbeschränkung gilt bayernweit nach wie vor. Deshalb dürfen an einer Bierbank oder an einem Tisch nur Menschen aus maximal zwei Haushalten sitzen wie zum Beispiel zwei Familien, zwei Paare oder zwei Einzelpersonen.

Wie groß muss der Abstand zu anderen Personen sein?

Auch im Außenbereich von Gaststätten gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern. Der Abstand zwischen Servicepersonal und Gästen sollte ebenfalls 1,5 Meter betragen. Um den Mindestabstand zwischen Gast und Servicepersonal gewährleisten zu können, sind auch „Abstriche im Service“ hinzunehmen, so das STMWI. Die Abstände der Tische müssen so groß sein, dass die Gäste auch beim Platznehmen und Verlassen die notwendigen Abstände von mindestens 1,5 Meter zu anderen Personen einhalten. Personen, denen der Kontakt untereinander gestattet ist, wie zum Beispiel Familien, dürfen auch ohne Mindestabstand nebeneinander sitzen.

Gilt im Biergarten die Maskenpflicht?

Außer am Tisch müssen Sie auch im Biergarten Mund und Nase bedeckt halten. Das heißt, beim Betreten des Außenbereichs und beim Bewegen im Außenbereich müssen Sie eine Maske tragen. Auch wenn Sie vom Tisch aufstehen, um zur Toilette zu gehen, ist das Tragen eines Mundschutzes Pflicht.

Wie groß ist die Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus beim Essen?

Laut Hygienekonzept für die Gastronomie, dass das STMWI herausgegeben hat, sind „keine Fälle der Infektion mit Coronaviren über den Kontakt mit Lebensmitteln bekannt“. Bei der bei der Anlieferung, Einlagerung und Verarbeitung von Lebensmitteln sind  jedoch die allgemeinen Hygieneregeln einzuhalten.

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