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Für den Kulturbetrieb in Bayern gibt es eine weitere Lockerung der Corona-Maßnahmen: Ab Mittwoch, 15. Juli, können kulturelle Veranstaltungen im Freistaat mit bis zu 400 Gästen im Freien und bis zu 200 Gästen in geschlossenen Räumen stattfinden, wenn die Sitzplätze zugewiesen und gekennzeichnet sind.

Auf die Lockerung wies Kunstminister Bernd Sibler am Dienstag im Anschluss an die Sitzung des Bayerischen Kabinetts auf Schloss Herrenchiemsee hin. „Wir können damit einen weiteren wichtigen Schritt für das kulturelle Leben in Bayern in der Corona-Krise gehen", so Sibler. Er freue sich sehr, dass diese Entscheidung auf Basis der vorliegenden Infektionszahlen möglich ist. Es sei wichtig, „Gesundheitsschutz auf der einen Seite und kulturelle Freuden auf der anderen Seite miteinander in Einklang zu bringen".

Schrittweise Öffnung

Seit dem 11. Mai läuft das kulturelle Leben in Bayern wieder Schritt für Schritt unter der Beachtung von Hygienemaßnahmen an: Nach dem Lockdown in Folge der Corona-Pandemie konnten zunächst Museen, Bibliotheken, Galerien und Ausstellungen im Freistaat wieder öffnen. Es folgte Anfang Juni die Wiederaufnahme des Probenbetriebs auch für Laienmusiker.

Seit Mitte Juni waren kulturelle Veranstaltungen mit bis zu 50 Gästen in geschlossenen Räumen und bis zu 100 Gästen im Freien möglich. Ab dem 22. Juni wurden Veranstaltungen mit maximal 100 Besuchern in geschlossenen Räumen und 200 Besuchern im Freien erlaubt. Gleichzeitig konnten dann auch Laienchöre ihren Probenbetrieb eingeschränkt wieder aufnehmen.

Nun wurden die Besucherzahlen für kulturelle Veranstaltungen erneut verdoppelt: 200 Gäste in geschlossenen Räumen und 400 Gäste im Freien sind nun erlaubt. Die Sitzplätze müssen weiterhin gekennzeichnet sein und zugewiesenen werden. Ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze sind 100 Personen in geschlossenen Räumen und 200 Personen im Freien möglich. Auch die entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepte gelten weiter.

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