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Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Schließung von Fitnessstudios gekippt hatte, zieht die bayerische Staatsregierung nun nach: Im Zuge der Gleichbehandlung müssen nun auch die meisten Indoor-Sportstätten schließen.

Gleichbehandlung für alle: Ab heute müssen in Bayern die meisten Indoor-Sportstätten schließen. Lediglich Schul- und Profisport sollen in Innenräumen weiterhin erlaubt sein. Das hat die bayerische Staatsregierung beschlossen.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom Donnerstag, wonach die Schließung von Fitnessstudios nicht dem Gleichheitsprinzip entspreche, wenn sonstige Indoor-Sportaktivitäten erlaubt seien. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte damit zunächst dem Eilantrag eines Fitnessstudio-Inhabers stattgegeben, da es aufgrund der geltenden Regelung eine Benachteiligung für Fitnessstudiobetreiber sah. Die Schließung von Fitnessstudios sei nach Ansicht des Gerichts nicht verhältnismäßig.

Um das Gleichheitsprinzip wieder herzustellen und den Infektionsschutz voranzutreiben, werden ab heute aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie in Bayern nun sämtliche Indoor-Sportstätten geschlossen.

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