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Am bundesweiten Aktionstag zur Einhaltung der Maskenpflicht werden auch im Stadtgebiet Regensburg Kontrollen erfolgen. Welche Regeln gelten im öffentlichen Raum gelten, lesen Sie hier. 


Beim bundesweiten Aktionstag zur Einhaltung der Maskenpflicht am Montag, 7. Dezember, führen Polizei und kommunaler Ordnungsdienst in Regensburg verstärkt Kontrollen durch. Es bleibt aber nicht nur bei diesem einen Tag. Vielmehr werden in den kommenden zwei Wochen neben den bestehenden täglichen Kontrollen zwei weitere Schwerpunktkontrollen in Regensburg stattfinden. 

Die wichtigsten Regelungen im Überblick 

Maskenpflicht gilt überall dort, wo Menschen länger oder dichter zusammenkommen:
  • im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr inklusive Haltestellen und Bahnhöfen
  • auf Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle in allen öffentlichen und öffentlich zugänglichen Gebäuden
  • an bestimmten, stark frequentierten Plätzen jeweils von 6 bis 24 Uhr; die genauen Orte lesen sie hier
Für Fahrradfahrer und Nutzer von Elektrokleinstfahrzeugen wie E-Scooter gilt die Maskenpflicht vor allem in Fußgängerzonen, Wohnverkehrsstraßen (beschildert als gemeinsame Geh- und Radwege) und verkehrsberuhigten Bereichen (Spielstraßen). 

Essen, Trinken und Rauchen ist im öffentlichen Bereich mit Maskenpflicht geduldet, solange man sich nicht fortbewegt und sich bestmöglich einen Platz sucht, an dem der Mindestabstand eingehalten werden kann.  Die Maskenpflicht kann an Örtlichkeiten zusätzlich durch ein Hinweisschild gekennzeichnet sein. Fehlt ein solches Schild, gilt trotzdem uneingeschränkt die Maskenpflicht.

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