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Die Bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk lehnt den Vorstoß mehrerer Bundesländer zum Hafturlaub von "Lebenslänglich" verurteilten Straftätern nach 5 Jahren vehement ab.

"Das kommt für Bayern überhaupt nicht in Frage", so Merk. "Bei uns geht in jedem Fall Opferschutz vor Täterschutz. Und mit dem Schutz potentieller Opfer ist es überhaupt nicht zu vereinbaren, wenn ein zu lebenslanger Haft Verurteilter schon nach 5 Jahren wieder frei herumläuft. Nach 5 Jahren haben solche Strafgefangene noch mindestens 10 Jahre - in Bayern im Schnitt
15 Jahre - Haft vor sich. Da kann sich jeder ausrechnen, dass die Fluchtgefahr einfach zu groß ist!"

Nach der aktuellen Regelung des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes ist ein Hafturlaub frühestens nach 12 Jahren möglich. Zudem darf weder Flucht- noch Missbrauchsgefahr bestehen und es müssen zwei externe Sachverständigengutachten vorliegen. Denn dieser Hafturlaub soll der Vorbereitung auf eine frühzeitige Haftentlassung dienen. In dieser Zeit soll der Häftling die Möglichkeit haben soziale Kontakte zu knüpfen, um die Rückfallgefahr zu verringern. "Vorher macht das überhaupt keinen Sinn", so Merk.

Merk abschließend. "Ich halte es auch von der Signalwirkung für die lebenslange
Freiheitsstrafe für völlig unvertretbar, dass Verurteilte bereits nach 5 Jahren wieder auf die Menschen losgelassen werden. Wie wollen Sie es zum Beispiel Angehörigen eines Opfers erklären, dass sie dem Mörder ihres Verwandten bereits nach 5 Jahren wieder auf der Straße begegnen?"

Laut Angaben der Justizvollzugsanstalt Straubing verbüßen dort aktuell 210 Häftlinge eine lebenslange Haftstrafe. Wie viel von einer möglichen Änderung betroffen wären, ist jedoch unklar.

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