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In dem Ermittlungskomplex wegen auffälliger Spenden hat die Staatsanwaltschaft Regensburg unlängst die Ermittlungen gegen einen weiteren Beschuldigten abgeschlossen und beim Amtsgericht Regensburg den Erlass eines Strafbefehls gegen den Unternehmer aus der Immobilienbranche beantragt. Das Amtsgericht Regensburg hat dem Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg zwischenzeitlich stattgegeben und einen Strafbefehl wegen Vorteilsgewährung in zwei Fällen und Bestechung des Oberbürgermeisters der Stadt Regensburg erlassen.

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bestand der Verdacht, dass der beschuldigte Unternehmer von Mitte 2012 bis Mitte 2016 finanzielle Zuwendungen in Höhe von 160.200 EUR dem vom dritten Bürgermeister und späteren Oberbürgermeister der Stadt Regensburg geführten SPD-Ortsverein  Regensburg Stadtsüden zukommen ließ, um sich dadurch die Unterstützung des dritten Bürgermeisters und späteren Oberbürgermeisters für die von ihm in Regensburg geplanten Bauvorhaben zu sichern. Ein Teil der Zahlungen soll dabei konkret auch dazu gedient haben, über den Oberbürgermeister die Bebaubarkeit eines in einem sog. Außenbereich an der Straße „Auf der Platte“ in Regensburg gelegenen Areals zu erreichen, nachdem seitens der Stadtverwaltung eine Bebauung wiederholt abgelehnt worden war, weil der Flächennutzungsplan für die betroffenen Grundstücke ein Landschaftsschutzgebiet vorsah.

Der beschuldigte Unternehmer hatte nach seiner Festnahme im vergangen Herbst wiederholt ausgesagt, wobei er belastende Sachverhalte eingeräumt und weitere Tatsachen offenbart hatte, die den Ermittlungsbehörden bis dahin nicht bekannt waren. Auf diese Weise konnte das Verfahren gegen ihn beschleunigt fortgeführt mit einem Antrag auf Erlass eines Strafbefehls am 14.02.2017 abgeschlossen werden. Das Amtsgericht Regensburg hat den von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafbefehl am 28.02.2018 erlassen und gegen den Unternehmer eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr zur Bewährung und eine Geldstrafe in Höhe von 500 Tagessätzen verhängt.

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