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Wie bereits berichtet, kam es am vergangenen Wochenende zum wiederholten Male zu einem Einsatz von Rettungsdienst und Polizei wegen des Konsums von sogenannten „Legal Highs". Ein Jugendlicher brach nach dem Konsum eines Joints mit einer Kräutermischung zusammen und musste von den Rettungskräften medizinisch versorgt werden.

Die Gesundheitsrisiken von solchen sogenannten „Legal Highs", (auch als sog. Zaubertabak, als Kräutermischungen, Badesalze oder Legal Ecstasies angeboten) sind für die Konsumenten nicht absehbar. Bundesweit kam es bereits zu schweren, mitunter lebensgefährlichen Intoxikationen nach dem Konsum von solchen Kräutermischungen. Der Konsum der Stoffe birgt unkalkulierbare Gefahren, da diesen, teils hoch wirksame psychoaktive Wirkstoffe auf synthetischer Basis, zugesetzt werden.
Mitunter können dramatische gesundheitliche Folgen, wie Kreislaufversagen, Ohnmacht, Psychosen, Wahnvorstellungen, Muskelzerfall bis hin zu drohendem Nierenversagen auftreten.
Im Jahr 2017 wurden bereits mehrere Todesfälle in der Bundesrepublik, auch in Bayern, nach der Intoxikation von „Legal Highs" registriert.
Das Ausmaß der Wirkung kann vor dem Konsum nie abgeschätzt werden, da die zugesetzten Inhaltstoffe dem Konsumenten in der Regel nicht bekannt und somit unkalkulierbar sind.

Aus rechtlicher Sicht, ist der Ausdruck „Legal High" umstritten. Denn legal ist der Besitz solcher Stoffe keineswegs. Teilweise unterliegen diese Stoffe, die u.a. aus China oder den Niederlanden importiert werden, bereits direkt dem Betäubungsmittelgesetz. Eine Vielzahl weiterer Inhaltsstoffe sind seit 2016 unter dem „Neue-Psychoaktive-Stoffe-Gesetz" aufgeführt und dadurch strafbewährt.
Insbesondere die Herstellung von solchen Mischungen und deren Verkauf an Konsumenten wird seitens der Polizei und Justiz verfolgt.
Es kann Anzeichen für einen möglichen, regelmäßigen Drogenkonsum ihres Schützlings geben, auf die Eltern und Erziehungsberechtigte achten sollten. Beispiele dafür können das plötzliche Absinken der Schulleistungen, ständiger Wechsel von Freunden, Aufgabe bisheriger Interessen, Abbruch der Schul-/ Berufsausbildung oder unerklärlicher Geldmangel sein.

Bei Fragen oder für weitere Informationen zur Thematik „Legal High" wenden sie sich bitte an die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle oder Ihre zuständige Polizeidienststelle.

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