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Der ehemalige Oberbürgermeister Hans Schaidinger schweigt im Wolbergs-Prozess. Am 27. Verhandlungstag machte Schaidinger von seinem Recht Gebrauch, als Zeuge nicht aussagen zu müssen, wenn er sich dadurch selbst belasten könnte. Ob gegen ihn selbst Anklage erhoben wird, bleibt noch unklar. Klar ist jedoch, dass die Pannenserie im Prozess weitergeht.

Auch gegen Schaidinger wird im Rahmen der Regensburger Korruptionsaffäre bereits seit zwei Jahren ermittelt. Ob die Staatsanwaltschaft aber tatsächlich Anklage gegen Joachim Wolbergs Amtsvorgänger erheben wird, ist noch nicht geklärt. Doch auch wenn Schaidinger nicht im Gerichtssaal erscheint, so ist der dennoch in Zeugenaussagen und abgespielten Telefonaten präsent. Konkret geht es bei ihm um einen Beratervertrag mit einem angeblichen Jahreshonorar von 260.000 Euro, den er nach seiner Amtszeit mit Volker Tretzels Baufirma geschlossen hat. Schaidinger soll sich im Gegenzug für den Zuschlag des Nibelungenareals an Tretzels Firma eingesetzt haben. Die erste Ausschreibung des Areals wurde noch während Schaidingers Amtszeit im Januar 2014 durchgeführt, ehe das Baugrundstück im August 2014 zu geänderten Kriterien neu ausgeschrieben wurde. Welche Rolle der Altbürgermeister in der Affäre genau spielt und inwieweit die Vorwürfe gegen ihn stimmen, bleibt weiterhin unklar.

Aus einem Telefonat zwischen Norbert Hartl und Wolbergs geht jedoch hervor, dass der angeklagte Hartl Schaidinger zumindest verdächtigt. Bereits nach der ersten Ausschreibung für das Nibelungenareal wollte Schaidinger das Baugebiet an Tretzel vergeben, obwohl eine andere Firma rund acht Millionen Euro mehr geboten hätte. Für sein Vorhaben hätten der Altbürgermeister und seine CSU allerdings die Stimmen ihres Stadtratskoalitionspartners, der SPD, benötigt. Dies habe der frühere SPD-Stadtratsfraktionschef Hartl allerdings abgelehnt, um dem Vorwurf der Korruption zu entgehen, wie aus dem Gespräch mit Wolbergs deutlich wird.

In einem weiteren Telefonat mit Wolbergs erhärtet Hartl seinen Verdacht gegen Schaidinger. Wolbergs Vorgänger habe Hartl und den damaligen CSU-Fraktionschef Christian Schlegl zu den zuständigen Referenten geschickt, um über das weitere Vorgehen nach der ersten Ausschreibung zu verhandeln. Die Antwort auf die Frage, weshalb Schaidinger sich nicht selbst an den Verhandlungstisch gesetzt habe, liefert Hartl gleich mit: „Möglicherweise hängt das mit einem Beratervertrag beim Tretzel zusammen. Capito?“ Tretzel selbst berichtet Hartl in einem Telefonat zudem von einem seiner sichergestellten Schreiben an Schaidinger, in dem er den Ex-OB „gerne als Berater engagieren würde“. Aus diesem Grund solle sich Schaidinger „bei den Beschlüssen zur Nibelungenkaserne“ zurückhalten, „damit kein Schatten auf seine doch sehr erfolgreiche Amtszeit fällt“.

Erneute Rüge an die Staatsanwaltschaft

Insgesamt brachte auch der 27. Verhandlungstag kaum neue Erkenntnisse oder wesentliche Fortschritte im Wolbergs-Prozess. Die Pannen im Laufe der Ermittlungen waren aber auch am Montag wieder Thema im Gerichtssaal. Richterin Elke Escher ging abermals der Frage nach, wie vertraulicher Schriftverkehr mit den Verteidigern inklusive eines Verwertungsverbots in die Akten gelangen konnte. Hintergrund ist ein Antrag von Rechtsanwalt Markus Birkenmeier, in dem er zur Entlastung seines Mandanten Franz W. um das Verlesen einer E-Mail von Tretzel an dessen Verteidiger Florian Ufer gebeten hatte. Escher wies diesen Antrag zwar zurück, die Panne bleibt aber dennoch bestehen.

Den Erklärungsversuch vonseiten der Staatsanwältin Christine Ernstberger mit dem Verweis auf fast 1,2 Millionen Datensätzen und der Unmöglichkeit, diese alle zu sichten, ließ Escher nicht gelten. Schließlich sei die Staatsanwaltschaft zur Sichtung des Materials und zur Löschung von Daten verpflichtet. Zudem müsse dieses Material „aus den Akten raus“, so Escher. Wie das geschehe, sei Aufgabe der Staatsanwaltschaft und nicht der Kammer. Peter Witting, Wolbergs-Verteidiger, brachte aufgrund der stetigen Geringachtung „essentieller Rechte der Verteidigung“ erneut Zweifel am Verfahren hervor. Eine Klärung, ob es auf diese Weise überhaupt rechtsstaatlich geführt werden könne, steht noch aus.

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