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Die Vorbereitungen für die Umgestaltung des Bahnhofareals gehen los – und zwar mit dem Fällen von zwölf Bäumen am Ernst-Reuter-Platz. Umweltverbände wurden bereits über die Baumfällungen informiert, wie die Stadt Regensburg jetzt mitteilt.

In einer Pressemitteilung der Stadt Regensburg heißt es, dass die Stadt am 4. Februar 2019 Umweltverbände darüber informiert hat, welche Bäume am Ernst-Reuter-Platz gefällt werden müssen. Ein Bescheid war Mitte Januar 2019 an die Grundstückseigentümerin, die Evangelisch-Lutherische Pfründestiftung in Bayern, ergangen.

Im Zuge des Rückbaus der Gebäude am Ernst-Reuter-Platz, den das Evangelische Siedlungswerk (ESW) für die Eigentümerin in diesem Jahr durchführen wird, müssen zwölf Bäume gefällt werden. Neun Bäume befinden sich auf dem Privatgelände der Evangelischen Pfründestiftung, drei auf dem benachbarten dispositionsbeschränkten Gelände der Stadt Regensburg.

Keiner der Bäume, deren Fällung beantragt oder angezeigt wurde, ist dem Altbestand zuzurechnen und mehr als 50 Jahre alt. Zum Schutz der verbleibenden Bäume sind strenge Auflagen festgesetzt worden, deren Überwachung eine Umweltbaubegleitung sicherstellt. Auf Forderung des städtischen Umweltamtes sind Ersatzpflanzungen aller geschützten Bäume im näheren Umgriff nachzuweisen.

Sieben Bäume sind genehmigungspflichtig

Sechs Bäume sind aufgrund ihres Stammumfangs gemäß Baumschutzverordnung genehmigungspflichtig. Davon stehen zwei auf der benachbarten Dispositionsfläche der Stadt. Für diese war zusätzlich eine Genehmigung des Freistaats Bayern erforderlich. Ein kleinerer Baum befindet sich ebenfalls auf der Dispositionsfläche und musste daher auch vom Freistaat genehmigt werden.

Fünf Bäume nicht genehmigungspflichtig

Fünf Bäumen können ohne Genehmigung gefällt werden, weil ihr Stammumfang kleiner als einen Meter ist, oder es sich um mehrstämmige Bäume handelt, deren Stämmlinge zusammen weniger als 80 Zentimeter Stammumfang aufweisen, und sie sich nicht auf einer dispositionsbeschränkten Fläche befinden.

Die Bäume befinden sich entweder sehr nah an ober- und unterirdischen Gebäudeteilen bzw. auf unterirdischen Versorgungs- und Entsorgungsleitungen oder unmittelbar an der Tiefgaragenkante. Im Zuge des Rückbaus wären massive und irreversible Schäden an ihren Wurzeln unvermeidlich.

Alle betroffenen Bäume stehen im Süden und Südwesten des Gebäudes. Der weitaus wertvollere Baumbestand im Osten soll geschont werden.

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