section_topline
Redaktions-Hotline: +49 (0)941 59 56 08-0
section_mobile_logo_top
section_header
section_navigation
section_breadcrumbs
section_component

Bayern will Tiertransporte künftig nur gemeinsam mit Tierschutz erlauben. In bestimmte Drittstaaten sollen Tiere nur noch transportiert werden, wenn nachgewiesen wird, dass auf der gesamten Transportroute die Anforderungen der EU-Tiertransportverordnung eingehalten werden. Das Umweltministerium hat hierzu eine Liste von 17 Staaten veröffentlicht, bei denen erhebliche Zweifel bestehen, dass die deutschen Tierschutzstandards durchgehend beim Transport bis zum Zielort der Tiere eingehalten werden.

Die Liste umfasst derzeit Transporte in folgende Staaten: Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien, Tadschikistan, Türkei, Tunesien, Turkmenistan, Usbekistan. Aufgrund der kritischen Transportbedingungen in diese Staaten sollen in Bayern künftig alle von Exporteuren angegebenen Abladeorte in Drittstaaten konsequent überprüft und mit Fahrtenbüchern und Navigationsdaten abgeglichen werden. Insbesondere für die Transportstrecke in zentralasiatische Staaten seien in Russland östlich von Moskau ausreichende Versorgungsmöglichkeiten der Tiere bisher nicht belegt, so das Umweltministerium.

Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu, dass Tierschutz nicht an der Landesgrenze ende. „Unsere Amtstierärzte brauchen handfeste Kriterien, ob Transportrouten in Transit- und Zielländern außerhalb der EU diese Bedingung erfüllen. Transportrouten ohne durchgehend belegbare Versorgungsmöglichkeiten sind künftig tabu. Transportplanungen, Adressen und Navigationsdaten müssen plausibel und nachprüfbar sein. Nur dann können Tier-Exporte genehmigt werden“, so Glauber weiter.

Auslöser für die Erarbeitung der Liste mit den 17 Staaten war unter anderem ein Fall aus Landshut. Das dortige Veterinäramt hatte den Transport einer trächtigen Kuh nach Usbekistan verhindert. Das Tier hätte 5.000 km transportiert werden sollen, was das Veterinäramt als Tierquälerei ansah.

Neue zentrale Stelle für Bayern                                                                      

In Zusammenhang mit der Liste soll in Bayern zudem eine neue zentrale Stelle geschaffen werden, die Informationen zu Transportrouten bündelt und den Veterinärämtern einheitliche Empfehlungen gibt. Hierzu soll die bei der Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen angesiedelte Dachstelle „Export“ für alle bayerischen Veterinärämter eine zentrale Datenbank aufbauen, um die Transportprüfungen durch die Behörden vor Ort zu erleichtern und zu vereinheitlichen. Gesammelt werden sollen etwa gesicherte und nachvollziehbare Angaben über Entlade- und Versorgungsbedingungen in kritischen Drittstaaten.

Bayern drängt auf bundeseinheitliche Lösung

Bayern drängt darüber hinaus auf eine bundeseinheitliche Lösung. „Zusammen mit dem Bund werden wir klären, ob in diese Drittstaaten überhaupt noch Tiertransporte stattfinden sollen. Der Bund hat das Thema jetzt auf die Agenda gesetzt. Das ist zu begrüßen und führt hoffentlich schnellstmöglich zu einheitlichen Regelungen im Sinne des Tierschutzes“, so Glauber. Da nach einem aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichts Schleswig die Ausstellung von tierseuchenrechtlichen Vorzeugnissen unabhängig von der tierschutzrechtlichen Situation beim Transport in bestimmte Drittländer zu sehen ist und nicht aufgrund tierschutzrechtlicher Bedenken verweigert werden kann, ist eine bundeseinheitliche Lösung an dieser Stelle umso wichtiger. Deshalb soll es zum Tierschutz im Zusammenhang mit Tiertransporten einen Antrag Bayerns bei der anstehenden Agrarministerkonferenz geben.

Eventfilter

section_breadcrumbs
footer
Cookie-Einstellungen
nach oben