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Seit Dezember 2018 untersucht die „EG Froschau“ der Kriminalpolizeiinspektion Weiden in der Oberpfalz die Umstände zum Verschwinden und dem möglichen Tod der seit  43 Jahren in Flossenbürg abgängigen 12-jährigen Monika Frischholz. Die Ermittler gehen weiterhin von einem Mordfall aus. Seit Montagmorgen überprüfen sie einen weiteren möglichen Ablageort der Leiche in Waldkirch.


An diesem Montag begann nun um 11 Uhr eine erneute Grabungsaktion der Polizei. In der Ortschaft Waldkirch untersuchen die Ermittler nun den Untergrund einer alten Scheune. Sie existierte bereits zum Verschwinden von Monika Frischholz und steht in Privateigentum. Die Scheune kommt als weiterer möglicher Ablageort in Frage. Das Ergebnis der Grabungen, also das Auffinden von menschlichen Überresten oder Beweismitteln, ist noch offen.

Dazu Kriminalhauptkommissar Armin Bock, Leiter der EG Froschau:
„Das Verschwinden von Monika Frischholz liegt nun 43 Jahre zurück. Wir werden dennoch nichts unversucht lassen, den Fall trotzdem noch aufzuklären. Mord verjährt nie. Wir werden sämtliche Hinweise bis ins kleinste Detail untersuchen. Wir wollen nach dem Abschluss unserer Arbeit keine Fragezeichen mehr hinterlassen.“

Seit 43 Jahren verschwunden

Vor zwei Tagen jährte sich das Verschwinden von Monika Frischholz zum 43. Mal. Seit dem 25. Mai 1976, etwa 15.30 Uhr, gilt die damals 12-jährige Monika Frischholz als vermisst. Sie wurde am Ortsausgang ihres Heimatorts Flossenbürg zum letzten Mal lebend gesehen.

Die Ermittlungsgruppe Froschau ist seit Dezember 2018 auf der Suche nach Hinweisen zum Verbleib des Mädchens. Über 80 wertvolle Hinweise aus der Bevölkerung sind bislang eingegangen. Viele von ihnen sind abgearbeitet, manche bedürfen noch weiterer Ermittlungen.

Aus den gewonnen Erkenntnissen ergaben sich bislang zwei Suchaktionen. Zum einen erfolgten Mitte April Grabungen an einem Waldstück nahe der kleinen Ortschaft Waldkirch und zum anderen fanden kürzlich Taucharbeiten in einem ehemaligen Steinbruch nördlich dieses Ortes statt. Diese Maßnahmen führten zwar nicht zur Auffindung ihrer sterblichen Überreste oder von verfahrensrelevanten Gegenständen, dennoch konnten diese Orte nun als Ablageorte ausgeschlossen werden.

Die vom Bayerischen Landeskriminalamt ausgesetzte Belohnung in Höhe von 10.000 Euro für Mitteilungen, die zur Aufklärung der Tat oder zur Ergreifung des Täters führen, soll nach wie vor motivieren, Informationen an die Polizei weiter zu geben. Zeugen, die sich bis jetzt noch nicht gemeldet haben, werden um sachdienliche Hinweise zur Aufklärung des Mordes unter der Rufnummer 0961/401-291 gebeten.

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