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In dieser Woche soll es fallen, das Urteil zum umstrittenen Kükentöten. Jedes Jahr werden rund 45 Millionen männlicher Küken in der Legenhennenzucht getötet. An diesem Donnerstag will das Bundesverwaltungsgericht nun entscheiden, ob das Massentöten mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist oder nicht.

„Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ So lautet der Grundsatz unter Paragraf 1 des Tierschutzgesetztes. Wer „einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt“ wird außerdem mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft, so Paragraf 17 des Tierschutzgesetztes. Das gilt auch, wenn man ein Wirbeltier „ohne vernünftigen Grund“ tötet – und genau hierin liegt das Problem. Denn während für Tierschützer damit auch das Töten von männlichen Küken verboten sein müsste, sehen Geflügelzüchter gerade darin ihr Recht auf das Töten begründet.

Bereits 2013 wollte die damalige rot-grüne Regierung von Nordrhein-Westfalen das Schreddern und Vergasen von Küken aus wirtschaftlichen Gründen unterbinden. Allerdings klagten zwei Betriebe gegen den Erlass der Landesregierung und bekamen letztendlich Recht – zumindest in den Vorinstanzen. Und auch 2016 entschied das Oberverwaltungsgericht Münster zugunsten der Geflügelzüchter, dass allein die Unwirtschaftlichkeit in der Aufzucht männlicher Küken ein „vernünftiger Grund“ ist, um die kleinen gefiederten Tiere zu töten. Gesichert wurden mit diesem Urteil zwar die Wirtschaftlichkeit der Betriebe sowie die Versorgung der Bevölkerung, das Leben und Wohl der Küken hingegen blieb auf der Strecke. Im Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht wird am Donnerstag nun erneut entschieden, ob die gängige Praxis mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist.

Alternativen zum Kükentöten

Der Bund hat mittlerweile mehre Millionen in die Entwicklung von Alternativen investiert. Vor allem das Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Hühnerei ist auf dem Vormarsch – allerdings noch lange nicht so ausgreift, um das Massentöten komplett zu stoppen. Aus diesem Grund pochen vor allem Vertreter der Deutschen Geflügelwirtschaft auf eine mehrjährige Übergangsfrist, sollte die Entscheidung am Donnerstag zum Wohl der Tiere ausfallen.

Der Deutsche Tierschutzverein fordert das Bundesverwaltungsgericht hingegen auf, wirtschaftliche Interessen nicht als „vernünftigen Grund“ für das Töten anzuerkennen. Die Geschlechtsbestimmung im Ei sieht er außerdem nur als Übergangslösung und drängt stattdessen auf das sogenannte „Zweitnutzungshuhn“. Dabei sollen Hennen für die Erzeugung von Eiern dienen, die Hähne für die Mast und damit für Fleischgewinnung. Das Leid in der deutschen Eierindustrie wird jedoch auch mit dieser Forderung des Tierschutzvereins nicht gestoppt werden. Denn nach wie vor fristen Millionen von Hennen in Käfigen oder Hallen ihr Dasein – auf engstem Raum, in ihren eigenen Exkrementen, oftmals geplagt von Knochenbrücken. Ein artgerechtes Leben sieht anders aus.

Proteste begleiten die Entscheidung

Indes will die Tierrechtsorganisation Peta vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig protestieren und ein Zeichen für den Tierschutz setzen. Unter dem Motto „Kükenmord stoppen“ wollen die Aktivisten in gelben Schutzanzügen, mit Kükenmasken und Bannern dazu auffordern, die massenhafte Vergasung zu beenden.

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